Mitglied werden – Mitgliedschaft kündigen – Verein „wechseln“

Eine Mitgliedschaft im GSVBW e.V. – und damit im BDS Bundesverband –  ist einfach und unkompliziert zu veranlassen. Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:

  1. Sie schliessen sich der BDS Gruppe eines (GSVBW – Mitglieds)Vereins an. Informationen zu  Vereine, die bereits Mitglied im Landesverband sind finden Sie hier.  Falls erforderlich  nennt Ihnen die Geschäftsstelle gerne weitere Vereine in Ihrer Nähe.
  2. Wenn sich 7 Personen – z.B. aus Ihrem Ihres derzeitigen Verein – zu einer Mitgliedschaft entschließen, können Sie als eigene Gruppe/Verein Mitglied im Landesverband werden

Die Möglichkeit der Einzelmitgliedschaft im Landesverband besteht nicht mehr (nur noch für bereits bestehende Einzelmitgliedschaften, denn diese Mitgliedsform ist gemäß Satzung die Ausnahme und wird von den Behörden oftmals nicht anerkannt). Eine „neue“ Mitgliedschaft als Einzelmitglied ist daher nicht möglich.
Hinweis: Für bestehende Einzelmitgliedschaften werden keine Bedürfnis-Bescheinigungen ausgestellt.

Die Anmeldeformulare finden Sie unten zum Download verfügbar. Bitte füllen Sie diese direkt am PC aus, da die dort angegebenen Daten in den BDS Ausweis übernommen werden und unleserliche Daten zu Falschinformationen führen können. Formulare, die eine Unterschrift benötigen, drucken Sie bitte nach dem Ausfüllen aus und unterschreiben sie anschließend. Die Zusendung an den Verband bitte als Email an „lv7[at]gsvbw.com“. Neuanmeldungen bevorzugt mit der Excel-Musterdatei.

Das Passbild in den BDS Ausweis kann nachträglich selbst in den Ausweis eingeklebt werden. Dies ist für die Aufnahme nicht erforderlich.

 

Hinweis für Vereine

Selbstverständlich – und vom Verband bevorzugt – können Sie als Vereinsvorstand auch alle An- bzw. Abmeldungen von Mitgliedern formlos per Email an die Geschäftsstelle vornehmen. Dabei ist jedoch die Angabe von allen Daten erforderlich, die in den jeweiligen Formularen anzugeben sind.

Eine Vereinsanmeldung bzw. das SEPA Lastschriftsmandat ist jedoch nur in „Textform“ – also möglichst per Scan – möglich, da hier der Nachweis der Unterschrift benötigt wird.

Um die Bearbeitung der Mitglieder-Anmeldung zu beschleunigen, können Vereinsvorstände die Daten der Neumitglieder auch direkt mit der unten verfügbaren Excel Tabelle eintragen und diese dann per Email an die Geschäftsstelle schicken. Bei der gleichzeitigen Anmeldung mehrerer Mitglieder, verwenden Sie bitte immer die Excel Datei. Bitte achten Sie auf vollständige Daten.
Passbilder können nachträglich in den BDS Ausweis eingeklebt werden.

 

Hinweis für Vereinsaustritt mit gleichzeitigem Eintritt in einen anderen Verein (Vereinswechsel)

Für die Mitteilung einen Vereinsaustritts aus einem Verein des BDS Landesverbands Baden-Württemberg (GSVBW e.V.) und gleichzeitigem Eintritt in einen anderen Verein des GSVBW, verwenden Sie bitte das unten bereit gestellte Formular.

Der „Wechsel“ muss durch den BDS Ansprechpartner des seitherigen Vereins bestätigt werden, da dort eine „Abmeldung“ erfolgt und ebenso durch den neuen Verein bestätigt werden, da dort eine „Neuanmeldung“ erfolgt.

 

Mitgliedschaft kündigen

Für eine Kündigung verwenden Sie bitte ausschliesslich das unten angefügte FormularAbmeldeformular für Vereinsmitglieder„. Die Kündigung von „mittelbaren Mitgliedern“, also Vereinsmitgliedern, muss durch den Verein erfolgen. Dabei geben Sie bitte unbedingt an, ob die zuständige Behörde über den Austritt informiert wurde bzw. warum dies nicht erforderlich ist. Der Verband ist gesetzlich verpflichtet, diese Information einzuholen. Sie können dabei das Formular per Email (Scan) an die Geschäftsstelle senden.

 

Fristen für die Abmeldung von Mitgliedern:

Gemäß der Satzung des Landesverbandes muss die Kündigung eines „mittelbaren Mitglieds“ bis spätestens zum 10.Dezember des laufenden Jahres erfolgen.

Hier der genaue Wortlaut aus der Satzung:

Der Austritt eines unmittelbaren Mitglieds bedeutet gleichzeitig den Austritt aller mittelbaren Mitglieder und ist nur zum 31. Dezember des Kalenderjahres zulässig. Er muss spätestens 2 Monate vorher schriftlich in der vom Verband dafür vorgesehenen Form erklärt werden.

Der Austritt eines mittelbaren Mitglieds ist bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres zulässig und muss spätestens bis zum 10. Dezember schriftlich in der vom Verband dafür vorgesehenen Form erklärt werden.

Beträgt durch den Austritt von mittelbaren Mitgliedern die Mitgliederzahl des Vereins (des unmittelbaren Mitglieds) weniger als 7 Mitglieder, ist eine Mitgliedschaft als unmittelbares Mitglied nicht mehr möglich. Die verbleibenden mittelbaren Mitglieder können als Einzelmitlieder weiterhin dem Verband angehören.

Erfolgt die Abmeldung von mittelbaren und unmittelbaren Mitgliedern nicht fristgerecht, so ist der Beitrag für das Folgejahr auf jeden Fall zu bezahlen (bei mittelbaren Mitgliedern durch den Verein) und die Mitgliedschaft verlängert sich um dieses Jahr.

 

Formulare zur Anmeldung und Kündigung der Mitgliedschaft

Alle Formulare bitte direkt mit dem PC ausfüllen, ausdrucken und an die GSVBW e.V. Geschäftsstelle senden – bevorzugt per Email, Email-Scan. „Notfalls“ per Briefpost.

Sollte der Verein bei Neuanmeldung von Mitgliedern nicht innerhalb von 3 Wochen den BDS Ausweis erhalten, fragen Sie bitte nach.
Der Eingang von Abmeldungen wird von der Geschäftsstelle immer per Email bestätigt. Daher bitte eine Email-Adresse angeben.  Sollte die Bestätigung nicht innerhalb von 3 Wochen erfolgen, fragen Sie bitte nach, ob die Abmeldung eingegangen ist. Als „Beleg“ der Abmeldung archivieren Sie unbeding sie Bestätigung.

Wichtiger Hinweis:

Die Geschäftsstelle erhält zur Zeit vermehrt Mitteilungen über Kündigungen, Vereinswechsel und Neuanmeldungen direkt von den (mittelbaren) Mitgliedern. Diese können so leider nicht akzeptiert werden. Alle Ab- und/oder Anmeldungen müssen durch den jeweiligen Vereinsvorstand bzw. den BDS Ansprechpartner mit den oben verfügbaren Formularen erfolgen. Zusendung bitte als Scan per Email.


Weiterlesen: Beitragssätze des GSVBW