Waffenrecht

Als Waffenbesitzer unterliegen wir den strengen Richtlinien des deutschen Waffenrechts. Es ist eine Selbstverständlichkeit und im Interesse aller Sportschützen, dass die Auflagen des Waffengesetzes und der einschlägigen Verwaltungsvorschriften genauestens beachtet werden. Dies gilt insbesondere für die Aufbewahrungsvorschriften für Waffen und Munition.

In Baden-Württemberg kann die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition von Mitarbeitern der Erlaubnisbehörden kontrolliert werden. Wir haben Informationen zusammengestellt, wie Sie sich bei solchen Kontrollen verhalten sollten.

Informationen zum Bedürfnisnachweis sowie Bedürfnisprüfungen nach § 4 Abs. 4 WaffG finden Sie bei unseren Formularen.

Viele Grüsse,
Ihr
Helmut Glaser

 


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