Anerkennung von Vereinsmeisterschaften als offizieller BDS Wettkampf

In letzter Zeit erreichen uns immer häufiger Anfragen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Vereinsmeisterschaft als offizieller BDS Wettkampf anerkannt wird (z.B. als Wettkampfnachweis für Bedürfnisbescheinigungen). Hierzu diese Hinweise:

  • Der ausrichtende Verein schickt die Ausschreibung als speicherbare, angehängte Datei (z.B. *.doc oder *.pdf) dem Landesverband per Email (an: „Langwaffen[at]gsvbw.com“, Stephan Hapke).
  • In der Ausschreibung müssen die Modalitäten aufgeführt sein (Zeit, Ort, Disziplin, Art der Anmeldung usw.). Unbedingt erforderlich ist die Angabe der LV 7 Vereinsnummer.
  • Der Landesverband prüft Disziplin und BDS Sporthandbuchkonformität und bestätigt dies dem Verein. Es können nur Veranstaltungen anerkannt werden, bei denen die Disziplinen/der Ablauf dem BDS Sporthandbuch entsprechen.
  • Auf Wunsch veröffentlicht der Landesverband die Ausschreibung im Terminkalender
  • Der Verein kann/sollte nach der Bestätigung die (Vereins)Urkunden/Ergebnislisten mit dem Vermerk „offiziell anerkannter BDS/GSVBW Wettkampf“ versehen.

Wir bitten die Vereine, hier entsprechende Meisterschaften anzubieten.

Für Bescheinungen gem. § 14 Abs. 5 WaffG reicht üblicherweise die Angabe im entsprechenden Formular, dass eine VM nach den Regeln des BDS Sporthandbuchs durchgeführt wurde, aus.