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Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Liebe Mitglieder,

die Geschäftsstelle des GSVBW ist bis Mitte August nur per Email oder telefonisch erreichbar. Wir bitten daher bei der Bearbeitung von Neuaufnahmen um etwas Geduld. Befürwortungsanträge sind davon nicht betroffen.

Freundliche Grüße,
Eure GSVBW Geschäftsstelle

Informationen vom GSVBW Präsidenten zur Corona-Krise

Liebe GSVBW Mitglieder,

als ich Anfang März zu einer 17tägigen Fotosafari nach Südafrika aufbrach, ahnte ich noch nicht, was mich bei der Rückkehr erwarten wird. Im afrikanischen Busch und ohne Internet und Telefon war die Welt noch in Ordnung….
Als wir dann in Afrika wieder Kontakt zur „Aussenwelt“ hatten, änderte sich durch
den Corona Virus plötzlich  alles dramatisch. Täglich gab es neue Schreckensmeldungen und damit verbundene Einschränkungen. Eine Verordnung der Landesregierung „jagte“ die andere. Dies erforderte dann leider auch Maßnahmen des Landesverbands. Alle Maßnahmen, die wir dabei ergriffen haben, dienen ausschließlich dazu, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und dazu, den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Als Landesverband sind wir uns der Verantwortung für die Gesundheit unserer Mitglieder bewusst, und die Gesundheit steht an erste Stelle. Hier danke ich insbesondere den Vizepräsidenten Roland Merkel und Jörg Rupp, die sich in den Tagen, in denen ich nicht erreichbar war,  um alles gekümmert haben.

Was hat dies nun für Auswirkungen? Hier eine (nicht abschließende) Aufzählung:

  1. Die Bezirksmeisterschaften mussten leider abgebrochen werden. Sie können auch nicht nachgeholt werden, da die Verordnung der Landesregierung bis zum 15. Juni 2020 gültig ist.

  2. Bezüglich den Bezirksmeisterschaften hat der GSVBW Gesamtvorstand beschlossen, die Disziplinen „ganz normal“ zu werten, die bis zum Zeitpunkt der von der Landesregierung vorgegebenen Einstellung der sportlichen Aktivitäten (13. März 2020) abgeschlossen waren. Bei Disziplinen, die durch verschiedene Wettkampftermine nicht abgeschlossen werden konnten, erhalten die Teilnehmer/innen eine Urkunde über die Teilnahme. Vorgesehene Starttermine nach dem 13.3. werden gelöscht.

  3. Durch die Dauer der Verordnung der Landesregierung musste auch die Landesmeisterschaft in den Standardwettbewerben abgesagt werden.

  4. Was die Deutschen Meisterschaften betrifft – dies entscheidet der Bundesverband in den nächsten Tagen.

  5. Alle IPSC und Western Sicherheits- und Regeltests müssen abgesagt werden.

  6. Nicht betroffen ist die Mitgliederverwaltung. Diese läuft – evtl. mit zeitlicher Verzögerung durch die Gesamtumstände – weiter. Die Geschäftsstelle ist jedoch bis auf weiteres für Publikumsverkehr geschlossen. Die Unterlagen, Anfragen und Befürwortungen müssen per Mail oder per Post (Befürwortungen) eingereicht werden. Wie bitten Euch auf persönliches Abgeben zu verzichten.
    Auch die telefonische Erreichbarkeit ist leider eingeschränkt, da zur Zeit eine verstärkte Anzahl von Nachfragen eingeht.

  7. Nicht betroffen sind die Befürwortungen. Hier ist aber zu überlegen, ob es im Moment sinnvoll ist, einen Antrag zu stellen. Die meisten Behörden haben bis 19. April bzw. Mitte Juni geschlossen und da die Bescheinigungen nur eine begrenze Gültigkeit haben, könnte diese abgelaufen sein, bevor die Behörde wieder einsatzfähig ist. Auch gibt es wohl Lieferengpässe bei Waffen und Munition. Aktivitätsnachweise ab dem 16. März können auf Grund der Corona VO nicht akzeptiert werden.

  8. Alle Meisterschaften des Landesverbands (z.B. IPSC, Wurfscheibe usw.) nach dem 15. Juni sind noch wie geplant vorgesehen. Änderungen sind hier – abhängig von der weiteren Entwicklung – jedoch möglich.

  9. Auf Grund der Schließung der Schießstätten könnt ihr ja derzeit den Sport nicht ausüben und auch Wettkämpfte konnten nicht ausgerichtet werden. Manche machen sich daher Sorgen um das waffenrechtliches Bedürfnis, welches ihr eigentlich mit regelmäßigen Schießnachweisen bzw. Wettkampfteilnahmen belegen müsstet.
    Der BDS Bundesverband wird dies (zusammen mit den anderen Schießsportverbänden) zu gegebener Zeit mit den Ministerien bzw. Behörden diskutieren. Bitte habt Verständnis dafür, dass in der derzeitigen Situation andere Prioritäten – auch im Bundesinnenministerium – gegeben sind. Sicherlich ist auch bei einer solchen Abstimmung mit dem Ministerium wichtig zu berücksichtigen, wie lange ein derartiger Nachweis nicht erbracht werden konnte/kann. All das ist noch offen und nicht absehbar. Insofern bitten wir um ein wenig Geduld. Sobald wir Informationen diesbezüglich haben, veröffentlichen wir diese auf der Homepage.

Gleichzeitig bitte ich euch, die Vorgaben der Landesregierung in der Corona-Verordnung Baden-Württemberg“  zu beachten. Diese ändert sich zwar fast täglich, aber zwei Punkte sind aktuell für uns wichtig:
§ 3 Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum, von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen
(1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
(2) Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts des Landtages und der Gebietskörperschaften verboten. Die Untersagung nach Satz 1 gilt insbesondere für
1. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie
.

Und der § 4:
§ 4 Schließung von Einrichtungen
(1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 19. April 2020 untersagt:

5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und ähnliche Einrichtungen,

Wie es nach dem 19. April weiter geht, weiss im Moment jedoch niemand.

Es tut mir leid, dass ich euch im Moment nicht mit besseren Nachrichten informieren kann.

Jetzt müssen wir als Sportschützen fest zusammen stehen und mit vereinten Kräften dafür sorgen, dass die Krise möglichst schnell gemeistert wird – und dazu gehört nun mal auch das von der Landesregierung angeordnete das Kontaktverbot.

Zu den rechtlichen Fragen (z.B. Kosten) hat sich Dr. Frank Weller, Vizepräsident Vereinsmanagement, Landessportbund Hessen, geäußert. Diese Informationen findet ihr auf der Seite des Landesportbundes Hessen unter: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/rechtliche-fragen/

Ich bitte um Verständnis für die oben erwähnten Maßnahmen. Sie sind – gerade zum bevorstehenden beginn des Sportjahres – sicher schmerzlich, aber wir alle müssen in diesen Tagen unseren Beitrag leiten unabhängig davon, ob durch die Regierung vorgegeben oder selbst auferlegte. Nur so haben wir eine Chance, möglichst bald unseren Sport wieder ausüben zu können.

Sobald es Neuerungen gibt, melde ich mich wieder.

Bleibt gesund und viele Grüße,
euer Präsident Helmut Glaser

Info Abend zur EU Datenschutzgrundverordnung

Liebe Mitglieder,

auf Grund vieler Nachfragen hat der Landesverband beschlossen, für seine Mitglieder einen Informationsabend zum Thema „EU Datenschutzgrundverordnung – Auswirkung auf Vereine“ anzubieten.  Wir bieten hierzu zwei Termine an:
Donnerstag, 24. Mai 2018, ab 17.30 Uhr   und
Freitag, 25. Mai 2018, ab 17.30 Uhr.
Ort: Geschäftsstelle des Landesverbands, Goethestr. 15; 74379 Ingersheim
Referent: Helmut Glaser, Data Privacy Consultant  und LV Präsident 😉

Die Dauer hängt von den Fragen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen ab. Es muss aber mit mindestens  3 Stunden gerechnet werden – eher mehr.

Da die Geschäftsstelle nur eine begrenzte räumliche Kapazität hat, ist eine vorherige Teilnahme-Anmeldung zwingend erforderlich. Diese erfolgt über unser – normalerweise für Meisterschaften genutztes – Meldetool. Bitte dort http://mtool.gsvbw.de:8080/mtool-web/ , mit den üblichen Userdaten einloggen, dann die Veranstaltung „Datenschutz Info-Abend“ wählen und danach Datum und einen noch freien Platz wählen. Sollte noch kein Account für das Meldetool vorhanden sein, bitte hier http://mtool.gsvbw.de:8080/mtool-web/webform/send beantragen (die Bearbeitung der Anfrage kann bis zu 48 Stunden dauern). Die Anmeldung ist bis zum 22.5. möglich.

Bitte pro Verein maximal zwei Teilnehmer/innen.

Die Veranstaltung wird sich hauptsächlich mit den Hinweisen des „Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg“ zum Thema „Datenschutz im Verein nach der EU-DSGVO“ befassen und hierzu umfassende Informationen liefern. Die Hinweise können hier: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/03/OH-Datenschutz-im-Verein-nach-der-DSGVO.pdf vorab herunter geladen werden.

Geplant ist auch, entsprechende Muster-Dokumente (Einwilligung, Hinweispflichten, Muster-Impressum usw.) vorzustellen.

Viele Grüße,

euer Helmut Glaser