Evaluierungsbericht zum Waffenrecht

Liebe Mitglieder,

angefügt findet ihr den Link zum „Evaluierungsbericht zum Waffenrecht“ des BMI. Leider wurden in dem Bericht die Stellungnahmen der Schützenverbände (insbesondere BDS und DSB) nicht bzw. nur minimal berücksichtigt. Mehr berücksichtigt wurden die Aussagen der Behörden, von denen erwartungsgemäß nur diejenigen sich geäussert haben, die eine Verschärfung für notwendig erachten. Manche Behörden konnten keine Aussagen machen, da in deren Zuständigkeitsbereichen keine Erhebungen erfolgten.

Zum Thema „Fortbestand des Bedürfnisses“ findet sich im Bericht dieser Text: „…Der überwiegende Teil der Länder gibt an, dass sich die Vorschrift nicht bewährt hat. Der Bestand der sich in Umlauf befindlichen Waffen habe sich nicht verringert, da, wenn ein Bedürfnis nicht mehr nachgewiesen werden könne, die Waffe oftmals an einen Berechtigten weitergegeben bzw. verkauft werde; eine Vernichtung der Waffe sei ebenso die Ausnahme wie die freiwillige Abgabe der Waffe. Der Prüfaufwand bei den Waffenbehörden wird als hoch eingeschätzt, insbesondere in Relation zur marginalen Zielerreichung – Verringerung der sich im Umlauf befindlichen Waffen….“
Da bin ich mal gespannt, ob die logische Konsequenz daraus erfolgt: Abschaffung dieser Forderung.

Aus meiner Sicht sind die Fragen, die an die Beteiligten gerichtet wurden, sowieso nicht als „Evaluierung“ eines so komplexen Gesetzes wie dem Waffengesetz geeignet bzw. ausreichend. Hier wurden gezielt einzelne Punkte als Fragen herausgegriffen, ohne das „Gesamtwerk“ zu betrachten.

Der Bericht lässt offen, wie es aus Sicht des BMI weitergehen soll. Anzunehmen ist jedoch, dass die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankerte „Evaluation der Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre“ (s. Seite 108 des Koalitionsvertrags) nunmehr als erledigt eingestuft und bereits an weiteren Anpassungen des Waffengesetzes gearbeitet wird.

Die Verbände werden die Entwicklung aufmerksam verfolgen werden und sich weiter dafür einsetzen werden, dass eine Verschärfung des Waffenrechts nicht erfolgt, die lediglich nur eine weitere Mehrbelastung für die sowieso schon mehrfach geprüften und mit vielen Auflagen versehenen Sportschützen und Sportschützinnen bedeuten würde. Das gemeinsame Ziel, die Entwaffnung von Extremisten und psychisch Kranken zu erreichen, dazu sind die Maßnahmen aus dem Evaluationsbericht überwiegend nicht geeignet.

Evaluierungsbericht zum WaffG

Viele Grüße,
euer Helmut Glaser