Archiv des Autors: Helmut

Achtung SPAM Mails im Umlauf – Absender angeblich Funktionäre des LV

Aktuell werden SPAM Mails versendet, bei denen der angebliche Absender ein Funktionär der Landesverbands ist. Allerdings wird oft nur der Name als Absender gezeigt. Nicht die Funktion.   Meist fehlt bei den Mails der Betreff bzw. es ist der Name des Empfängers als Betreff eingetragen.

Das BSI hat dazu einige Informationen auf seiner Homepage zusammengestellt. U.a. diese Hinweise zum Erkennen einer SPAM Mail:

  • Die Mail scheint von einer bekannten Person oder Organisation zu stammen, jedoch kommt Ihnen das Anliegen des Absenders ungewöhnlich vor.
  • Bei einer PhishingMail im HTML-Format verbirgt sich hinter dem angezeigten Absender oft eine andere E-Mail-Adresse. Ob dem so ist, können Sie auf verschiedene Weise feststellen:
    Wenn Sie Ihre E-Mails mit einem Browser verwalten, werfen Sie einen Blick auf den sogenannten Quelltext der HTMLMail. In einem gängigen E-Mail-Programm können Sie den Cursor einfach mit der Maus über die Absenderzeile führen, aber ohne darauf zu klicken. Dann sehen Sie die, ob in der Absenderzeile eine andere Adresse eingebettet ist.

So konnten wir feststellen, dass bei Emails mit meinem (sichtbarene) Namen sich dahinter die unterschiedlichsten Absenderadressen verbargen.

Was tun?

Einfach die Mail löschen ist natürlich möglich. Es schadet nicht, aber besser ist: Die Spam-Mail zunächst als „Spam“ kennzeichnen. Das geht je nach Mailprogramm oft oben in der Menüleiste der Mail oder mit Rechtsklick und dann im entsprechenden Unterpunkt direkt oder unter „verschieben“. Und dann erst löschen.
Der Spamfilter lernt dadurch. Das kann er aber nicht, wenn Sie die Mail direkt löschen.

Bitte solche Mails auch nicht „im Original“ weiterleiten.

Viele Grüße,

euer Helmut Glaser

Geld sparen – wichtige Information für die An-, Um- und Abmeldung von Mitgliedern

Liebe Mitglieder – diese Information richtet sich speziell an Schießsport-Interessenten, Vereinsvorstände und BDS Ansprechpartner.

Der Bundesverband verlangt für neu angemeldete Mitglieder ab dem 1.10.  keinen Beitrag mehr für 2024. Dies gibt der Landesverband so an die Vereine bzw. Neumitglieder weiter und verlangt ebenfalls für 2024 keinen Beitrag mehr. Neue Mitglieder, die dieses Jahr ab dem 1.10. angemeldet werden, bezahlen dadurch für 2024 keinen (Landesverbands-)Beitrag (mehr). Der Beitrag wird erst 2025 fällig (mit der Jahresrechnung). Die Mitgliedschaft beginnt aber bereits dieses Jahr ab dem Zeitpunkt der Anmeldung! D.h. auch alle Fristen (z.B. bei   Befürwortungsanträgen) rechnen sich bereits ab dem Zeitpunkt der Anmeldung in diesem Jahr.
Außerdem ist die Anmeldung und Teilnahme an den Bezirksmeisterschaften bei rechtzeitiger Anmeldung möglich – sofern diese noch nicht begonnen haben.

Daher: Falls Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben – nicht warten bis zum 1. Januar – bereits jetzt  anmelden!
Und – falls in den Vereinen noch Interessenten „da“ sind… ebenfalls nicht warten sondern bereits jetzt zum anmelden!
Dies hat für das Mitglied viele Vorteile.

 

Und noch ein Hinweis zu den Abmeldungen von Mitgliedern:

Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung einzelner Mitglieder bis spätestens 10. Dezember erfolgen muss (Eingang bei der Geschäftsstelle). Vereinswechsel (dazu muss der seitherige Verein das Mitglied kündigen und der neue Verein eine Neuanmeldung vornehmen) müssen ebenfalls bis zum 10.12. der Geschäftsstelle gemeldet werden, da sonst der Beitrag 2025 dem derzeitigen Verein berechnet wird (und diesem auch die Beitragsmarke 2025 zugeschickt wird). Ebenso ist eine Anmeldung zur Bezirksmeisterschaft dann nur für den seitherigen Verein möglich.

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist in Ziff. 7.2 der Satzung geregelt:
„… Der Austritt eines unmittelbaren Mitglieds bedeutet gleichzeitig den Austritt aller mittelbaren Mitglieder und ist nur zum 31. Dezember des Kalenderjahres zulässig. Er muss spätestens 2 Monate vorher schriftlich in der vom Verband dafür vorgesehenen Form erklärt werden.
Der Austritt eines mittelbaren Mitglieds ist bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres zulässig und muss spätestens bis zum 10. Dezember schriftlich vom Verein in der vom Verband dafür vorgesehenen Form erklärt werden.
Beträgt durch den Austritt von mittelbaren Mitgliedern die Mitgliederzahl des Vereins (des unmittelbaren Mitglieds) weniger als 7 Mitglieder, ist eine Mitgliedschaft als unmittelbares Mitglied des Vereins nicht mehr möglich.
Erfolgt die Abmeldung von mittelbaren und unmittelbaren Mitgliedern nicht fristgerecht, so ist der Beitrag für das Folgejahr auf jeden Fall zu bezahlen (bei mittelbaren Mitgliedern durch den Verein) und die Mitgliedschaft verlängert sich um dieses Jahr..“

 

Also – falls in den Vereinen noch Interessenten „da“ sind… nicht warten bis zum
1. Januar, jetzt anmelden! Und bitte die Frist bzgl. Abmeldungen beachten.
Bei Fragen hilft die Geschäftsstelle gerne weiter (lv7@gsvbw.com). 

Viele Grüße, euer Präsident Helmut Glaser

BZL (ehemals „Forum Waffenrecht“) startet Petition gegen Verschärfung des Waffenrechts

Nachdem die Petition sehr schnell über 70.000 Zeichnungen erreicht hat, sind wir dem Ziel von mindestens 100.000 Zeichnungen nahe. Aber es fehlt dazu noch die Aktivität von weiteren Mitgliedern und anderen Unterstützerinnen und Unterstützern… Nach dem bereits versendeten Newsletter und der direkten Mail an die Vereine, hier noch der Hinweis auf unserer Homepage….

Und nochmals die Bitte: Zeichnet die Petition! Informationen und einen direkten Link zur Petition findet ihr nachfolgend.

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Der BZL (ehemals „Forum Waffenrecht“) hat eine Petition gegen die Verschärfung des Waffenrechts gestartet:

„Wir sind keine Terroristen! Unter diesem Motto protestiert der BZL gegen geplante Waffengesetzverschärfungen. Von Messerverbotszonen könnten künftig auch Handwerker, Angler oder Pilzsucher betroffen sein. Das eigentliche Ziel verfehlt die Bundesregierung komplett: Bekämpfung von Extremismus….“

Zur Sonderseite des BZL

Direkt zur Open-Petition

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Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage des BDS unter diesem Link.

 

Ich hoffe auf rege Beteiligung,
euer Prädident, Helmut Glaser

Lehrgang und Prüfung „Waffensachkunde – Schießsport“ im Oktober 2024 (gem. § 7 WaffG)

Der Präsident des BDS Landesverbands Baden-Württemberg (und staatlich anerkannte Sachkunde-Ausbilder), Helmut Glaser, führt im Namen des Landesverbands folgende Schulung/Prüfung durch:

„Waffensachkunde – Schießsport“ gem. § 7 WaffG

(einschl. „Befähigung zur Standaufsicht“)

Teilnahme:

Die Teilnahme ist für BDS Mitglieder und für Mitglieder anderer schießsportlicher Verbände möglich, da der Lehrgangsleiter die staatliche Anerkennung und Zulassung besitzt. Die Teilnahme ist auf max. 16 Personen beschränkt (derzeit sind noch 6 Plätze frei)

Termine:

Schulung: Sa. + So., 26. und 27. Oktober 2024; Beginn 10.00 Uhr; Ende: Offen , ca. 17.00/18.00
Prüfung:   Freitag, 1. November  (ab ca. 11.00 Uhr, die genaue Uhrzeit wird bei der Schulung festgelegt)


Austragungsort:

Schulung: GSVBW Geschäftsstelle, Goethestr. 15; 74379 Ingersheim
Prüfung: Schützenhaus der Schützengilde Backnang (https://www.sgi-backnang.de/)

Hier die Details und das Anmeldeformular:

Einladung und Anmeldung „Sachkunde -Schießsport“ in Ingersheim_

 

Viele Grüße,
euer Helmut Glaser

Ausschreibung zur BM 2024/2025 Südbaden Teil 1 verfügbar

Liebe Mitglieder,

die Bezirksmeisterschaft Südbaden 2025 beginnt bereits im Oktober 2024 mit einem Teil der Wettbewerbe. Weitere Wettbewerbe folgen dann im Frühjahr 2025.

Hier die Ausschreibung zur “BM Südbaden 2025 – Part 1”:
Ausschreibung BM Südbaden Teil 1

Und die Hinweise zum Meldetool: Hinweise zum Meldetool

Das Tool ist ab dem 2.9.24 zur Voranmeldung von Starts verfügbar.
Achtung: Voranmeldungen sind nur bis zum 13.9.2024 möglich.

Bitte beachten, dass weitere  Disziplinen und Wettbewerbe – gem. Ausschreibung –  im Frühjahr angeboten werden.

Viele Grüße,
euer Hans-Jürgen Dieter und das BM Team Südbaden

Treffen des Badischen Sportschützenverbands und des GSVBW mit Herrn Innenminister Thomas Strobl

Am 28.05.2024 hatte der Baden-Württembergische Innenminister, Thomas Strobl, Vertreterinnen und Vertreter  des Badischen Sportschützenverbandes (BSV) – vertreten durch  den 1. Vizepräsident Daniel Tosch, die Leiterin Waffenanträge Claudia Winkler und die Geschäftsführerin Elke Sommer – sowie den BDS Präsidenten Friedrich Gepperth und den 2. Vizepräsident Jörg Rupp des GSVBW zu einem gemeinsamen Gedankenaustausch eingeladen.

Einen vom Innenministerium genehmigten Bericht findet ihr hier unter diesem Link

Leider konnten noch nicht alle Themen, die für uns Sportschützen wichtig sind, angesprochen und geklärt werden. Aber dieses Treffen war ein erster Schritt in die richtige Richtung und ich bedanke mich beim Badischen Sportschützenverband, der hier ein gemeinsames Vorgehen initiiert hat. Und beim BDS Präsidenten, Friedrich Gepperth, der extra zu diesem Treffen nach Stuttgart angereist ist.

Für die bevorstehende Ferienzeit wünsche ich allen Mitgliedern erholsame Tage,
euer Helmut Glaser, GSVBW Präsident

Ausschreibung zur BM 2024 Südbaden Teil 2 verfügbar

Liebe Mitglieder,

hier die Ausschreibung zur Bezirksmeisterschaft Südbaden 2024 Teil 2.
Bitte die Termine für die Voranmeldung und Startplatzreservierung gem. Ausschreibung beachten.

Und bitte bei der späteren Registrierung beachten, dass manche Disziplinen sehr schnell ausgebucht sein können…

Ausschreibung Bezirksmeisterschaft Südbaden 2024 Teil 2

Hinweise zum Meldetool

 

Viele Grüße,
Hans-Jürgen Dieter, komm. Bezirksvorstand

Änderungen im BDS Sporthandbuch 2024

Liebe Mitglieder,
im BDS Sporthandbuch wird es 2024 einige Änderungen geben. Eine Übersicht ist auf der BDS Homepage hier veröffentlicht. Diese gelten überwiegend „ab sofort“.

Da jedoch im Landesverband die Bezirksmeisterschaften 2024 teilweise bereits begonnen haben, werden folgende Änderungen erst bei der Landesmeisterschaft 2024 umgesetzt:

  • Reduzierung der Durchgänge Speed und Fallscheibe
    Die Bezirksmeisterschaften Kurzwaffe und Langwaffe KK/KW werden mit 6 Durchgängen geschossen.
  • Neue Disziplin 3124 100m Präzision KK
    Hier gibt es eine offen LM am 10.05.2024 in Backnang.  Ausschreibung kommt 2024

 

Viel Erfolg bei den anstehenden Meisterschaften,
euer GSVBW Präsidium

Evaluierungsbericht zum Waffenrecht

Liebe Mitglieder,

angefügt findet ihr den Link zum „Evaluierungsbericht zum Waffenrecht“ des BMI. Leider wurden in dem Bericht die Stellungnahmen der Schützenverbände (insbesondere BDS und DSB) nicht bzw. nur minimal berücksichtigt. Mehr berücksichtigt wurden die Aussagen der Behörden, von denen erwartungsgemäß nur diejenigen sich geäussert haben, die eine Verschärfung für notwendig erachten. Manche Behörden konnten keine Aussagen machen, da in deren Zuständigkeitsbereichen keine Erhebungen erfolgten.

Zum Thema „Fortbestand des Bedürfnisses“ findet sich im Bericht dieser Text: „…Der überwiegende Teil der Länder gibt an, dass sich die Vorschrift nicht bewährt hat. Der Bestand der sich in Umlauf befindlichen Waffen habe sich nicht verringert, da, wenn ein Bedürfnis nicht mehr nachgewiesen werden könne, die Waffe oftmals an einen Berechtigten weitergegeben bzw. verkauft werde; eine Vernichtung der Waffe sei ebenso die Ausnahme wie die freiwillige Abgabe der Waffe. Der Prüfaufwand bei den Waffenbehörden wird als hoch eingeschätzt, insbesondere in Relation zur marginalen Zielerreichung – Verringerung der sich im Umlauf befindlichen Waffen….“
Da bin ich mal gespannt, ob die logische Konsequenz daraus erfolgt: Abschaffung dieser Forderung.

Aus meiner Sicht sind die Fragen, die an die Beteiligten gerichtet wurden, sowieso nicht als „Evaluierung“ eines so komplexen Gesetzes wie dem Waffengesetz geeignet bzw. ausreichend. Hier wurden gezielt einzelne Punkte als Fragen herausgegriffen, ohne das „Gesamtwerk“ zu betrachten.

Der Bericht lässt offen, wie es aus Sicht des BMI weitergehen soll. Anzunehmen ist jedoch, dass die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankerte „Evaluation der Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre“ (s. Seite 108 des Koalitionsvertrags) nunmehr als erledigt eingestuft und bereits an weiteren Anpassungen des Waffengesetzes gearbeitet wird.

Die Verbände werden die Entwicklung aufmerksam verfolgen werden und sich weiter dafür einsetzen werden, dass eine Verschärfung des Waffenrechts nicht erfolgt, die lediglich nur eine weitere Mehrbelastung für die sowieso schon mehrfach geprüften und mit vielen Auflagen versehenen Sportschützen und Sportschützinnen bedeuten würde. Das gemeinsame Ziel, die Entwaffnung von Extremisten und psychisch Kranken zu erreichen, dazu sind die Maßnahmen aus dem Evaluationsbericht überwiegend nicht geeignet.

Evaluierungsbericht zum WaffG

Viele Grüße,
euer Helmut Glaser