Archiv des Autors: Helmut

Landesdelegiertentag 2023 – Einladung

Liebe Mitglieder,
der Landesdelegiertentag 2023 findet am 29. Oktober 2023, um 14.00 Uhr,
in der SKV Halle in 74379 Ingersheim statt. Hierzu lade ich die Vertreter der Vereine ein.

Leider wird dieser Delegiertentag nicht so „komfortabel“ wie in der Vergangenheit mit Kaffee und Kuchen möglich sein, aber für alkoholfreie Getränke werden wir sorgen.

Hier die Einladung und die vorläufige Tagesordnung:
Einladung Landesdelegiertentag 2023

Die zwingend erforderliche An-/ bzw. Rückmeldung bitte nur mit diesem Formular an die dort angegeben Email Adresse:
Anmeldung LdelTag 2023

 

Viele Grüße,
euer Helmut Glaser

Geld sparen – wichtige Information für die An-, Um- und Abmeldung von Mitgliedern

Liebe Mitglieder – diese Information richtet sich speziell an Schießsport-Interessenten, Vereinsvorstände und BDS Ansprechpartner.

Der Bundesverband verlangt für neu angemeldete Mitglieder ab dem 1.10.  keinen Beitrag mehr für 2023. Dies gibt der Landesverband so weiter an die Vereine bzw. Neumitglieder und verlangt ebenfalls für 2023 keinen Beitrag mehr. Neue Mitglieder, die dieses Jahr ab dem 1.10. angemeldet werden, bezahlen dadurch für 2023 keinen (Landesverbands-)Beitrag (mehr). Der Beitrag wird erst 2024 fällig. Die Mitgliedschaft beginnt aber bereits dieses Jahr ab dem Zeitpunkt der Anmeldung! D.h. auch alle Fristen (z.B. bei Befürwortungsanträgen) rechnen sich bereits ab dem Zeitpunkt der Anmeldung in diesem Jahr.
Außerdem ist die Anmeldung und Teilnahme an den Bezirksmeisterschaften bei rechtzeitiger Anmeldung möglich- sofern diese noch nicht begonnen haben.

Daher: Falls Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben – nicht warten bis zum 1. Januar – bereits jetzt  anmelden!
Und – falls in den Vereinen noch Interessenten „da“ sind… ebenfalls nicht warten sondern bereits jetzt zum anmelden!
Dies hat für das Mitglied viele Vorteile.

 

Und noch ein Hinweis zu den Abmeldungen von Mitgliedern:

Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung einzelner Mitglieder bis spätestens 10. Dezember erfolgen muss (Eingang bei der Geschäftsstelle). Vereinswechsel (dazu muss der seitherige Verein das Mitglied kündigen und der neue Verein eine Neuanmeldung vornehmen) müssen ebenfalls bis zum 10.12. der Geschäftsstelle gemeldet werden, da sonst der Beitrag 2023 dem derzeitigen Verein berechnet wird (und diesem auch die Beitragsmarke 2023 zugeschickt wird). Ebenso ist eine Anmeldung zur Bezirksmeisterschaft dann nur für den seitherigen Verein möglich.

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist in Ziff. 7.2 der Satzung geregelt:
„… Der Austritt eines unmittelbaren Mitglieds (Anmerk.: Eines Vereins) bedeutet gleichzeitig den Austritt aller mittelbaren Mitglieder und ist nur zum 31. Dezember des Kalenderjahres zulässig. Er muss spätestens 2 Monate vorher schriftlich in der vom Verband dafür vorgesehenen Form erklärt werden.
Der Austritt eines mittelbaren Mitglieds (Anmerk.: Vereinsmitglied) ist bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres zulässig und muss spätestens bis zum 10. Dezember schriftlich in der vom Verband dafür vorgesehenen Form erklärt werden.
Beträgt durch den Austritt von mittelbaren Mitgliedern die Mitgliederzahl des Vereins (des unmittelbaren Mitglieds) weniger als 7 Mitglieder, ist eine Mitgliedschaft als unmittelbares Mitglied nicht mehr möglich. Die verbleibenden mittelbaren Mitglieder können als Einzelmitlieder weiterhin dem Verband angehören.
Erfolgt die Abmeldung von mittelbaren und unmittelbaren Mitgliedern nicht fristgerecht, so ist der Beitrag für das Folgejahr auf jeden Fall zu bezahlen (bei mittelbaren Mitgliedern durch den Verein) und die Mitgliedschaft verlängert sich um dieses Jahr….“

 

Also – falls in den Vereinen noch Interessenten „da“ sind… nicht warten bis zum
1. Januar, jetzt anmelden! Und bitte die Frist bzgl. Abmeldungen beachten.
Bei Fragen hilft die Geschäftsstelle gerne weiter (lv7@gsvbw.com). 

Viele Grüße, euer Präsident Helmut Glaser

Side by Side Cup 2023 – Ausschreibung und Anmeldung

Liebe Mitglieder,

wie in den vergangenen Jahren findet auch 2023 der „Side by Side Cup“ in Osterburken statt – ausgerichtet von unserem Mitgliedsverein „Limes Wurfscheiben Club“.  Zugelassen sind ALLE Querflinten und Hahn-Querflinten – also auch Western-Flinten. Termin ist der 7. Oktober 2023.

Die Details findet ihr in der Ausschreibung:
Ausschreibung SxS Cup 2023

Bis zum Oktober,

euer Martin Maier

 

Ausschreibung zur BM 2023/2024 Südbaden verfügbar

Liebe Mitglieder,

die Bezirksmeisterschaft Südbaden 2024 beginnt bereits im Oktober 2023 mit einem Teil der Wettbewerbe. Weitere Wettbewerbe folgen dann im Frühjahr 2024.

Hier die Ausschreibung zur “BM Südbaden 2024 – Part 1”: Ausschreibung BM 2023/2024 – Südbaden
Und die Hinweise zum Meldetool: Hinweise zum Meldetool

Das Tool ist ab dem 4.9.23 zur Voranmeldung von Starts verfügbar.
Achtung: Voranmeldungen sind nur bis zum 15.9.2023 möglich.

Bitte beachten, dass weitere  Disziplinen und Wettbewerbe – gem. Ausschreibung –  im Frühjahr angeboten werden.

Viele Grüße,
euer Hans-Jürgen Dieter 30und das BM Team Südbaden

Gemeinsames Schreiben der Präsidenten der Baden-Württembergischen Sportschützenverbände

Die Präsidenten des Badischen Sportschützenverbands, des Südbadischen Sportschützenverbands, des BDS und des GSVBW haben ein gemeinsames Schreiben zum Thema „Prüfung Fortbestand des Bedürfnisses“ an den Innenminister des Bundeslands Baden-Württemberg gesendet.  Hier der Link zum Schreiben. Ausserdem haben wir uns an die FDP Fraktion im Landtag gewandt. Der Fraktionsvorsitzende, Herr Dr Rülke, hat  daraufhin das hier verfügbare Schreiben an den Innenminster gesendet.

Sobald eine Antwort vorliegt, werden wir euch informieren.

 

Viele Grüße,
euer Präsident Helmut Glaser

 

 

Landesmeisterschaft Steel-Challenge am 14. und 15.10.23 in Philippsburg

Liebe Mitglieder,

am 14. und 15. Oktober 2023 findet in Philippsburg die Landesmeisterschaft „Steel Challenge“ statt. Details und die Anmeldung findet ihr unter diesem Link.

 

Dort finden sich auch diese HInweise:

  • Startberechtigt sind Mitglieder des BDS 1975 e.V. mit gültiger Jahresbeitragsmarke 2023 im BDS-Ausweis.
  • Holstererfahrung wird für die Disziplinen 10001, 10002, 10003 und 10004 vorausgesetzt.
    Mehrfachstarts in derselben Divsion sind nicht zulässig.
  • Es gilt das Sporthandbuch Steel Challenge, nachzulesen unter BDSnet.de
  • Bis zum 13.08.2023 werden nur Mitglieder des LV7 zugelassen. Ab dem 14.08 ist die Ausschreibung für alle offen.
  • Meldung Minderjähriger nur unter gleichzeitiger Abgabe einer Einverständniserklärung (vgl. § 27 WaffG) aller Sorgeberechtigten und – bei Mitgleidern unter 16 Jahren – der Verpflichtungserklärung einer geeigneten Person (weder Helfer noch Schütze des Blocks, in dem der/die  Jugendliche schießt) zur Übernahme der notwendigen Obhut.
    Teilnahme Minderjähriger unter 16 Jahren nur bei ständiger Anwesenheit der verpflichteten Obhutsperson!
  • Die angegebenen Startzeiten der „SQUAD“ sind Richtzeiten für geplante Zeitfenster. Wer zum gebuchten Zeitpunkt startbereit auf dem Stand ist, kann davon ausgehen innerhalb von 120 Minuten die sechs Stages geschossen zu haben.
  • Die Teilnehmenden werden gebeten sich immer mit ihrer kompletten Squad auf dem Stand einzufinden.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Stageanzahl und den Zeitplan zu ändern sowie Squads zusammen zu legen.
  • Jedes Mitglied kann bei Bedarf zu Helferdiensten herangezogen werden. Die letzte Sonntagssquad hilft beim Abbau.
  • Wir scoren mit Practiscore – ladet bitte die App auf euer Smartphone und verfolgt die Ergebnisse in Echtzeit!

Besonderheiten Munitionsbeschränkung
Es dürfen bei Waffen im Kurzwaffenkaliber auch Patronen im Magnum-Kaliber und beliebige Hülsen verwendet werden, jedoch nicht mit Schlapp- oder Magnum-Ladungen (vgl. Anhang SC B vorletzter Absatz).
Ladungen unter Faktor 100 sind wegen Rückprallergefahr untersagt. Eine „Magnum-Ladung“ liegt bei Überschreitung der Energie von 1300 Joule oder der nachgenannten Faktoren (je 1 Meter nach der Mündung) vor:
Faktor 140 bei Kalibern bis 7,62 mm, Faktor 185 bei Kalibern bis .10,6 mm (.417), Faktor 250 bei Kalibern darüber.

Ausschreibung Landesmeisterschaft Western

Liebe Mitglieder,
hier nun die offizielle Ausschreibung zur Landesmeisterschaft „Western“ am 9. und 10. September in Philippsburg. Bitte die korrekte IBAN und das geänderte Startgeld beachten.

Wir wünschen allen Teilnehmenden viel Erfolg bei der Meisterschaft,
euer GSVBW Präsidium

Lehrgang und Prüfung „Waffensachkunde – Schießsport“ im August 2023 (gem. § 7 WaffG) – ausgebucht

Der Kurs ist leider ausgebucht…

Der Präsident des BDS Landesverbands Baden-Württemberg (und staatlich anerkannte Sachkunde-Ausbilder), Helmut Glaser, führt im Namen des Landesverbands folgende Schulung/Prüfung durch:

„Waffensachkunde – Schießsport“ gem. § 7 WaffG

(einschl. „Befähigung zur Standaufsicht“)

Teilnahme:

Die Teilnahme ist für BDS Mitglieder und für Mitglieder anderer schießsportlicher Verbände möglich, da der Lehrgangsleiter die staatliche Anerkennung und Zulassung besitzt. Die Teilnahme ist auf max. 16 Personen beschränkt.

Termine:

Schulung: Sa. + So., 12. und 13. August 2023; Beginn 10.00 Uhr; Ende: Offen , ca. 17.00/18.00
Prüfung:   Samstag, 19. August 2023 (ab ca. 11.00 Uhr, die genaue Uhrzeit wird bei der Schulung festgelegt)


Austragungsort:

Schulung: GSVBW Geschäftsstelle, Goethestr. 15; 74379 Ingersheim
Prüfung: Schützenhaus Sersheim (http://www.svsersheim.de/)

Hier die Details und das Anmeldeformular:

Einladung und Anmeldung „Sachkunde -Schießsport“ 

 

Viele Grüße,
euer Helmut Glaser

Nochmals: Extremisten haben im Schießsport nichts zu suchen, aber wir wenden uns gegen pauschale Verurteilungen und unbegründete Verbote

Liebe Mitglieder,
die Sportschützenverbände haben in der Vergangenheit wiederholt – zuletzt im Dezember 2022 an dieser Stelle –  betont, dass sie sich klar von extremistischen Positionen distanzieren und keine Mitglieder mit entsprechenden Ansichten in ihren Vereinen dulden. Wir sind Sportverbände und verfolgen ein offenes, inklusives und tolerantes Vereins- bzw. Verbandsleben und setzen sich für die Förderung des Schießsports als Breiten- und Leistungssport ein.

Um sicherzustellen, dass extremistische Ansichten und Aktivitäten keine Rolle in den Vereinen spielen, werden/wurden oft strikte Mitgliedschaftsregeln und Überprüfungen der Mitglieder eingeführt. Auch ein konsequentes Handeln bei Verstößen gegen die Regeln gehört dazu. Wir gehen davon aus, dass jedes Mitglied dafür Verständnis hat und dies akzeptiert.

Es ist uns wichtig zu betonen, dass extremistische Ansichten und Handlungen im Widerspruch zu den Grundwerten des Schießsports stehen und von den Mitgliedern, Vereinen und Verbänden strikt abgelehnt werden.

Wer das Grundgesetz nicht achtet, findet bei Schießsportlern und Schießsportlerinnen keine Gemeinschaft. Jedoch wenden wir uns auch gegen weitere – nicht nachvollziehbare – Verschärfungen des Waffenrechts ohne faktenbasierte Grundlagen und eine Diskriminierung unserer Mitglieder. Zunächst sollte das bestehende und bereits strenge Waffengesetz mit seinen schon vorhandenen Möglichkeiten der Kontrolle und des Entzugs von Erlaubnissen konsequent umgesetzt werden. Gerade die schrecklichen Verfälle der jüngsten Vergangenheit haben gezeigt, dass bei der Umsetzung sehr viel (Nachhol-)Bedarf besteht.  Eine willkürliche weitere Beschneidung der Rechte der legalen Schusswaffenbesitzer ohne jede sachliche Grundlage oder fundierte Analyse vorab, kann jedoch nicht hingenommen werden.

Wir fordern daher die politisch Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene auf, mit den entsprechenden Schießsportverbänden in engen Erfahrungsaustausch zu treten und gemeinsam Maßnahmen zu überlegen, um Extremisten und Kriminelle vom Schießsport fern zu halten.
Und bei der Gelegenheit können die verantwortlichen Politiker auch öffentlich darlegen, welche Maßnahmen sie planen, um Extremisten davon abzuhalten, die Bundeswehr oder die Polizei zu „unterwandern“, um sich dort (auch an Schusswaffen) ausbilden zu lassen.

Außerdem bitte wir unsere Vereine um entsprechendes Verhalten, um ihren Ruf als Sportverein zu wahren und nicht als Ausbildungsstätte oder Waffenbeschaffer für Extremisten, Kriminelle, verhaltensgestörte oder ähnliche Personen da zu stehen. Wir wollen aber auch nicht – wie die Politik es macht – alle Mitglieder unter „Generalverdacht stellen. Wir verlassen uns da auf die Verantwortung jedes/jeder Einzelnen.

 

Viele Grüße,

euer GSVBW Präsidium

Stand der Waffenrechtsdiskussion – Veröffentlichung des BDS vom 19.1.23

Liebe Mitglieder,
unter dem Link: https://www.bdsnet.de/aktuelles/nachrichten.html#544
hat der BDS Bundesverband die nachfolgende Information bzw. Stellungnahme veröffentlicht. Dieser schliesst sich der GSVBW e.V.  ebenfalls an.

_______________________________________________________________________________

 

Stand der Waffenrechtsdiskussion, 19.01.2023

Liebe Mitglieder und Interessierte des BDS,

zum gegenwärtigen Stand der Waffenrechtsdiskussion darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Der bekanntgewordene Referentenentwurf aus dem Haus von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, der eine Vielzahl von völlig ungerechtfertigten Verschärfungen vorsieht, ist auf der höchsten Abstimmungsstufe der Regierungskoalition von der FDP als inakzeptabel zurückgewiesen worden. Es ist fraglich, ob dieser Entwurf überhaupt noch in die Abstimmung zwischen Ministerien geht. Diese wäre zwingend durchzuführen, bevor der BDS und andere Betroffenenverbände den Entwurf offiziell erhalten, um in der Sache Stellung nehmen zu können und das alles hat zu geschehen, bevor der Entwurf in den Bundestag eingebracht werden kann. Erst dann beginnt die eigentliche Gesetzgebung.

Der Entwurf wurde klar entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Regierungskoalition erstellt: Eine Evaluierung bisher vorgenommener Rechtsänderungen aus den letzten Jahren hat nicht stattgefunden. Diese im Koalitionsvertrag festgelegte Evaluierung wird nun zu Recht von der FDP verlangt und wir können davon ausgehen, dass unsere dringenden Anliegen bei dieser Evaluierung auch angesprochen werden müssen. Es handelt sich insbesondere um eine korrekte und dem Willen des Gesetzgebers entsprechende Fassung des § 14 WaffG. Die jetzige Version enthält eindeutig Fehler, die zu korrigieren sind. Zudem ist es unbedingt erforderlich, dass eine Kurskorrektur bei Dual-Use Magazinen stattfindet und eine vernünftige Regelung für ausländische Schützen gefunden wird, die Deutschland durchqueren wollen, in ihrem Heimatland eine entsprechende Erlaubnis für große Magazine haben und zu einem Wettkampf in einem anderen Land fahren wollen, bei dem sie diese verwenden können. Aber nach dem jetzigen Stand können sie Deutschland nicht rechtssicher durchqueren. Dies ist ein untragbarer Zustand.

Am 11. Januar 2023 fand in Kassel ein Treffen des FWR, seiner angeschlossenen Verbände, des Deutschen Schützenbundes und weiterer Verbände statt. Damit war dort der allergrößte Teil aller privaten Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse vertreten. Es wurde der bekannt gewordene Entwurf durchgearbeitet und eine gemeinsame Stellungnahme entworfen, der alle Verbände zustimmten. Auch wurde die Frage einer öffentlichen Aktion (Briefgenerator) angesprochen und alle Verbände mit einer Ausnahme hielten, nachdem zu erwarten ist, dass der Entwurf zum jetzigen Zeitpunkt und in der jetzigen Fassung im Gesetzgebungsverfahren nicht weiterkommt, es nicht für ratsam, jetzt eine solche Maßnahme durchzuführen. Nach unserer Auffassung ist aktuell ein ungünstiger Zeitpunkt, weil nicht sicher ist, in welche Richtung die weitere Entwicklung der Gesetzgebung geht. Der VDB-Vertreter erklärte, dass er jedoch diese Aktion in jedem Fall auch gegen den Rat aller anderen Verbände durchziehen werde. Diese Entscheidung respektiert der BDS, beteiligt sich aber aus den genannten Gründen auch nicht daran.

Die öffentliche Äußerung des Deutschen Schützenbundes zur laufenden Briefgenerator Aktion vom 18. Januar 2023 entspricht genau der Meinung aller Vertreter auf der angesprochenen Sitzung in Kassel mit Ausnahme des VDB. Infolge seiner Stellungnahme kommt es jetzt gegenüber dem DSB zu unglaublichen Angriffen gegen den diesen Verband, mit einer Masse von Verunglimpfungen und sprachlichen Entgleisungen, die einfach erschütternd ist. Wer die Postversandaktion nutzen will, soll dies tun. Aber andere Ansichten dazu in unverschämter Weise anzuprangern, tut alles andere als dem gemeinsamen Anliegen Vorschub zu leisten. Im Gegenteil, dadurch hilft man nur der anderen Seite.

Der DSB mit seinen 1,3 Millionen Mitgliedern hat sich seit Jahrzehnten in der Waffenrechts Debatte stets auch im Interesse der Großkaliberschützen eingesetzt. So hat er, als der Gesetzgeber 2003 vorsah, alle sportlich genutzten Halbautomaten unter den Anscheinsvorbehalt zu stellen und vom FWR ein Vorschlag für Ausnahmen erarbeitet wurde, an entscheidender Stelle zugestimmt und allein dadurch die entsprechenden Ausnahmen des § 6 der Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz ermöglicht, obwohl er zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch nicht betroffen war.

Wir vertrauen darauf, dass die FDP, die bereits einmal im Koalitionsvertrag 2009 eine Verschärfung des Waffenrechts ausgeschlossen hat, die Interessen der Legalwaffenbesitzer entsprechend berücksichtigt und damit zum Beispiel ein Halbautomatenverbot nicht vorstellbar ist. Wir vertrauen auch darauf, dass die Fachleute im Bundesinnenministerium, beim Bundeskriminalamt, der Polizei und anderen Behörden gehört werden und ein Gesetzentwurf an der Realität ausgerichtet wird. Wir setzen ferner darauf, dass bei SPD und Bündnis90/Die Grünen die grundrechtlich geschützten Rechte von Sportschützen, Jägern, Sammlern, Handel, Industrie etc. geachtet werden und Rationalität das Handeln bestimmt und nicht Polemik.

Aktionen und Proteste sind kein schlechtes Mittel, um der Empörung und den berechtigten Anliegen der Betroffenen Ausdruck zu verleihen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen wir aber keinen Sinn in Massenverfahren, da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht einmal begonnen hat.

 

Friedrich Gepperth
Präsident