Archiv der Kategorie: Nachrichten

Kurzfristig: Ausschreibung BDS Masters

Am Samstag, den 5. August findet in Osterburken das “BDS Masters” statt. Das “Masters” besteht aus

  • 2 Durchgänge à 15 Wurfscheiben TRAP
  • 2 Durchgänge à 15 Wurfscheiben SKEET
  • 2 Durchgänge à 15 Wurfscheiben Vorderschaft-Repetierer SKEET

Details finden sich in der Ausschreibung BDS Masters 2023. Abweichend von der Ausschreibung ist der Meldeschluss der 3. August.2023.
Bitte über das M-Tool anmelden.

Unser Wettbewerb “Masters” ist eine gute Trainingsmöglichkeit kurz vor der DM WUSCH mit Trap und Skeet Mitte August in Suhl. Natürlich auch für alle anderen interessierten Wurfscheiben-Schützen und -Schützinnen ist das Masters die ideale Gelegenheit Wurfscheiben zu schießen und dabei „Wettbewerbsluft“ zu schnuppern… Wir freuen uns auf zahlreiche Beteiligung.

 

 

Bezirksschützentag 2023 des Bezirks Nordbaden

Liebe Mitglieder der Vereine des Bezirks Nordbaden,
hiermit laden wir euch zum 28. Schützentag des Bezirks Nordbaden im GSVBW herzlich ein.
Termin: Sonntag, 24. Juni 2023
Ort: Schützenhaus Daisbach
Beginn: 14.00 Uhr

Hier die Details und die Tagesordnung: Einladung Bezrksschützentag Nordbaden 2023

 

Mit freundlichem Schützengruß

Stephan Hapke, Bezirksvorstand Nordbaden

Ausschreibung „Landesmeisterschaft Standardwettbewerbe 2023“

Liebe Mitglieder,

hier die

Fragen bitte an die Sportleiter bzw. Vizepräsidenten (Vize1[at]gsvbw.com und/oder vize2[at]gsvbw.com und/oder sportleiter50m[at]gsvbw.com)

Viel Erfolg bei der LM wünscht
euer LM Organisationsteam

Anerkannter Schießsport-Wettbewerb „Inside BDS“ der Schützengilde Backnang

Im Rahmen der Jubiläumsfeierlichkeiten zu „175 Jahre Schützengilde Backnang e.V.“ veranstaltet der Schützenverein Backung am 30. April den Wettbewerb „Inside BDS“.

Da der Wettbewerb nach der Sportordnung eines anerkannten Sportschützenverbands ausgetragen wird, gilt ein Start als Nachweis über die Teilnahme an einem offiziellen Wettbewerb eines anerkannten Verbands.

Teilnahmeberechtigt sind alle aktiven Mitglieder eines anerkannten Sportschützenverbandes (DSB, BDS, BDMP usw.). Als Nachweis bitte gültigen Mitgliedsausweis vorlegen.

Details sind in der Ausschreibung aufgeführt.

Wir freuen uns auf eure Anmeldung….

Nochmals: Extremisten haben im Schießsport nichts zu suchen, aber wir wenden uns gegen pauschale Verurteilungen und unbegründete Verbote

Liebe Mitglieder,
die Sportschützenverbände haben in der Vergangenheit wiederholt – zuletzt im Dezember 2022 an dieser Stelle –  betont, dass sie sich klar von extremistischen Positionen distanzieren und keine Mitglieder mit entsprechenden Ansichten in ihren Vereinen dulden. Wir sind Sportverbände und verfolgen ein offenes, inklusives und tolerantes Vereins- bzw. Verbandsleben und setzen sich für die Förderung des Schießsports als Breiten- und Leistungssport ein.

Um sicherzustellen, dass extremistische Ansichten und Aktivitäten keine Rolle in den Vereinen spielen, werden/wurden oft strikte Mitgliedschaftsregeln und Überprüfungen der Mitglieder eingeführt. Auch ein konsequentes Handeln bei Verstößen gegen die Regeln gehört dazu. Wir gehen davon aus, dass jedes Mitglied dafür Verständnis hat und dies akzeptiert.

Es ist uns wichtig zu betonen, dass extremistische Ansichten und Handlungen im Widerspruch zu den Grundwerten des Schießsports stehen und von den Mitgliedern, Vereinen und Verbänden strikt abgelehnt werden.

Wer das Grundgesetz nicht achtet, findet bei Schießsportlern und Schießsportlerinnen keine Gemeinschaft. Jedoch wenden wir uns auch gegen weitere – nicht nachvollziehbare – Verschärfungen des Waffenrechts ohne faktenbasierte Grundlagen und eine Diskriminierung unserer Mitglieder. Zunächst sollte das bestehende und bereits strenge Waffengesetz mit seinen schon vorhandenen Möglichkeiten der Kontrolle und des Entzugs von Erlaubnissen konsequent umgesetzt werden. Gerade die schrecklichen Verfälle der jüngsten Vergangenheit haben gezeigt, dass bei der Umsetzung sehr viel (Nachhol-)Bedarf besteht.  Eine willkürliche weitere Beschneidung der Rechte der legalen Schusswaffenbesitzer ohne jede sachliche Grundlage oder fundierte Analyse vorab, kann jedoch nicht hingenommen werden.

Wir fordern daher die politisch Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene auf, mit den entsprechenden Schießsportverbänden in engen Erfahrungsaustausch zu treten und gemeinsam Maßnahmen zu überlegen, um Extremisten und Kriminelle vom Schießsport fern zu halten.
Und bei der Gelegenheit können die verantwortlichen Politiker auch öffentlich darlegen, welche Maßnahmen sie planen, um Extremisten davon abzuhalten, die Bundeswehr oder die Polizei zu „unterwandern“, um sich dort (auch an Schusswaffen) ausbilden zu lassen.

Außerdem bitte wir unsere Vereine um entsprechendes Verhalten, um ihren Ruf als Sportverein zu wahren und nicht als Ausbildungsstätte oder Waffenbeschaffer für Extremisten, Kriminelle, verhaltensgestörte oder ähnliche Personen da zu stehen. Wir wollen aber auch nicht – wie die Politik es macht – alle Mitglieder unter „Generalverdacht stellen. Wir verlassen uns da auf die Verantwortung jedes/jeder Einzelnen.

 

Viele Grüße,

euer GSVBW Präsidium

IPSC Landesmeisterschaften

Liebe Mitglieder,

hier die Ausschreibungen zu den IPSC Landesmeisterschaften

Die Anmeldmöglichkeiten und die weiteren Details entnehmt bitte der jeweiligen Ausschreibung.

DVC und Grüße,
Michael und Kilian

IPSC Sicherheits- und Regeltest Kurzwaffe in Besigheim, 12. April – ausgebucht

Liebe Mitglieder,

hier die Ausschreibung und Anmeldung zum IPSC S+R Test Kurzwaffe am 29.3.23. (online-Schulung –> Pflichtteilnahme) und  Prüfung am 12. April in Besigheim

Ausschreibung und Anmeldung IPSC S+R Test in Besigheim

Bitte beachten: Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Update 27.2.23: AUSGEBUCHT

Viele Grüße,
Michal Faber, Landessportleiter IPSC

Stand der Waffenrechtsdiskussion – Veröffentlichung des BDS vom 19.1.23

Liebe Mitglieder,
unter dem Link: https://www.bdsnet.de/aktuelles/nachrichten.html#544
hat der BDS Bundesverband die nachfolgende Information bzw. Stellungnahme veröffentlicht. Dieser schliesst sich der GSVBW e.V.  ebenfalls an.

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Stand der Waffenrechtsdiskussion, 19.01.2023

Liebe Mitglieder und Interessierte des BDS,

zum gegenwärtigen Stand der Waffenrechtsdiskussion darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Der bekanntgewordene Referentenentwurf aus dem Haus von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, der eine Vielzahl von völlig ungerechtfertigten Verschärfungen vorsieht, ist auf der höchsten Abstimmungsstufe der Regierungskoalition von der FDP als inakzeptabel zurückgewiesen worden. Es ist fraglich, ob dieser Entwurf überhaupt noch in die Abstimmung zwischen Ministerien geht. Diese wäre zwingend durchzuführen, bevor der BDS und andere Betroffenenverbände den Entwurf offiziell erhalten, um in der Sache Stellung nehmen zu können und das alles hat zu geschehen, bevor der Entwurf in den Bundestag eingebracht werden kann. Erst dann beginnt die eigentliche Gesetzgebung.

Der Entwurf wurde klar entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Regierungskoalition erstellt: Eine Evaluierung bisher vorgenommener Rechtsänderungen aus den letzten Jahren hat nicht stattgefunden. Diese im Koalitionsvertrag festgelegte Evaluierung wird nun zu Recht von der FDP verlangt und wir können davon ausgehen, dass unsere dringenden Anliegen bei dieser Evaluierung auch angesprochen werden müssen. Es handelt sich insbesondere um eine korrekte und dem Willen des Gesetzgebers entsprechende Fassung des § 14 WaffG. Die jetzige Version enthält eindeutig Fehler, die zu korrigieren sind. Zudem ist es unbedingt erforderlich, dass eine Kurskorrektur bei Dual-Use Magazinen stattfindet und eine vernünftige Regelung für ausländische Schützen gefunden wird, die Deutschland durchqueren wollen, in ihrem Heimatland eine entsprechende Erlaubnis für große Magazine haben und zu einem Wettkampf in einem anderen Land fahren wollen, bei dem sie diese verwenden können. Aber nach dem jetzigen Stand können sie Deutschland nicht rechtssicher durchqueren. Dies ist ein untragbarer Zustand.

Am 11. Januar 2023 fand in Kassel ein Treffen des FWR, seiner angeschlossenen Verbände, des Deutschen Schützenbundes und weiterer Verbände statt. Damit war dort der allergrößte Teil aller privaten Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse vertreten. Es wurde der bekannt gewordene Entwurf durchgearbeitet und eine gemeinsame Stellungnahme entworfen, der alle Verbände zustimmten. Auch wurde die Frage einer öffentlichen Aktion (Briefgenerator) angesprochen und alle Verbände mit einer Ausnahme hielten, nachdem zu erwarten ist, dass der Entwurf zum jetzigen Zeitpunkt und in der jetzigen Fassung im Gesetzgebungsverfahren nicht weiterkommt, es nicht für ratsam, jetzt eine solche Maßnahme durchzuführen. Nach unserer Auffassung ist aktuell ein ungünstiger Zeitpunkt, weil nicht sicher ist, in welche Richtung die weitere Entwicklung der Gesetzgebung geht. Der VDB-Vertreter erklärte, dass er jedoch diese Aktion in jedem Fall auch gegen den Rat aller anderen Verbände durchziehen werde. Diese Entscheidung respektiert der BDS, beteiligt sich aber aus den genannten Gründen auch nicht daran.

Die öffentliche Äußerung des Deutschen Schützenbundes zur laufenden Briefgenerator Aktion vom 18. Januar 2023 entspricht genau der Meinung aller Vertreter auf der angesprochenen Sitzung in Kassel mit Ausnahme des VDB. Infolge seiner Stellungnahme kommt es jetzt gegenüber dem DSB zu unglaublichen Angriffen gegen den diesen Verband, mit einer Masse von Verunglimpfungen und sprachlichen Entgleisungen, die einfach erschütternd ist. Wer die Postversandaktion nutzen will, soll dies tun. Aber andere Ansichten dazu in unverschämter Weise anzuprangern, tut alles andere als dem gemeinsamen Anliegen Vorschub zu leisten. Im Gegenteil, dadurch hilft man nur der anderen Seite.

Der DSB mit seinen 1,3 Millionen Mitgliedern hat sich seit Jahrzehnten in der Waffenrechts Debatte stets auch im Interesse der Großkaliberschützen eingesetzt. So hat er, als der Gesetzgeber 2003 vorsah, alle sportlich genutzten Halbautomaten unter den Anscheinsvorbehalt zu stellen und vom FWR ein Vorschlag für Ausnahmen erarbeitet wurde, an entscheidender Stelle zugestimmt und allein dadurch die entsprechenden Ausnahmen des § 6 der Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz ermöglicht, obwohl er zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch nicht betroffen war.

Wir vertrauen darauf, dass die FDP, die bereits einmal im Koalitionsvertrag 2009 eine Verschärfung des Waffenrechts ausgeschlossen hat, die Interessen der Legalwaffenbesitzer entsprechend berücksichtigt und damit zum Beispiel ein Halbautomatenverbot nicht vorstellbar ist. Wir vertrauen auch darauf, dass die Fachleute im Bundesinnenministerium, beim Bundeskriminalamt, der Polizei und anderen Behörden gehört werden und ein Gesetzentwurf an der Realität ausgerichtet wird. Wir setzen ferner darauf, dass bei SPD und Bündnis90/Die Grünen die grundrechtlich geschützten Rechte von Sportschützen, Jägern, Sammlern, Handel, Industrie etc. geachtet werden und Rationalität das Handeln bestimmt und nicht Polemik.

Aktionen und Proteste sind kein schlechtes Mittel, um der Empörung und den berechtigten Anliegen der Betroffenen Ausdruck zu verleihen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen wir aber keinen Sinn in Massenverfahren, da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht einmal begonnen hat.

 

Friedrich Gepperth
Präsident

Stellungnahme der Verbände zur Waffengesetzverschärfung

Liebe Mitglieder,
unter dem Link: https://www.bdsnet.de/aktuelles/nachrichten.html#544
hat der BDS Bundesverband die nachfolgenden Informationen bzw. Stellungnahmen veröffentlicht. Diesen schliesst sich der GSVBW e.V. vollumfänglich an. Besonders erfreulich… eine Vielzahl von Verbände haben sich zusammengefunden, um gegen den Aktionismus der Bundesinnenministerin Stellung zu beziehen.


Breite Allianz lehnt Waffenrechtsverschärfung ab

Spitzenvertreter von rund 2,2 Millionen legalen Waffenbesitzern haben gestern getagt. Aktionismus und Symbolpolitik von Bundesinnenministerin Faeser wurde stark kritisiert.

(Berlin, 12. Januar 2023) Bei einem Spitzengespräch in Kassel haben Vertreter von rund 2,2 Millionen legalen Waffenbesitzern gestern einstimmig gegen Verschärfungen des Waffenrechts positioniert. Vertreten waren Deutscher Schützenbund (DSB), Forum Waffenrecht (FWR), Deutscher Jagdverband (DJV) und weitere Verbände.

Nicht erst seit den Anfang der Woche veröffentlichten Meldungen in den Medien zu einem etwaigen aktuellen Referentenentwurf eines neuen Gesetzestextes sind die Verbände auf ein Waffenrechtsverschärfungs-Szenario vorbereitet und haben in den vergangenen Wochen und Monaten Gespräche untereinander und mit der Politik geführt – obwohl bis zum heutigen Tag keine offizielle Information der verantwortlichen Stellen aus Berlin vorliegt.

Die breite Allianz von Schützen, Jägern, Sammlern, Reservisten, Traditionsvereinen, Fachhändlern sowie handwerklichen und industriellen Herstellern haben sich klar dazu bekannt, dass Extremisten, Kriminelle oder psychisch kranke Personen keinen Zugang zu Waffen haben dürfen. Das ist allerdings bereits mit den geltenden Gesetzen möglich.

Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts nach 2020 würde legale Waffenbesitzer erneut pauschal vorverurteilen – ohne Gewinn an Sicherheit. Diesen Aktionismus und diese Symbolpolitik lehnt die Verbändeallianz deshalb entschieden ab. Die Verbände fordern die Bundesinnenministerin stattdessen auf, die Vorgaben des Koalitionsvertrages konsequent umzusetzen. Das heißt zunächst, eine Evaluation der jüngsten Waffenrechtsänderungen – die bislang wohl noch nicht einmal begonnen wurde – sowie die Entwaffnung von Terroristen und Extremisten und ein klares Bekenntnis zu legalen, rechtstreuen Waffenbesitzern.

Im Koalitionsvertrag heißt es, man wolle „(…) bestehende Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit den Schützen- und Jagdverbänden sowie mit den Ländern effektiver aus[gestalten].“ Stattdessen hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Alleingang Forderungen öffentlich gemacht, die nicht hinnehmbar sind und keinen Mehrwert für die öffentliche Sicherheit darstellen.

Die Verbändeallianz versichert, dass sie im gemeinsamen Interesse der 2,2 Millionen Mitglieder bereits aktiv an den aktuellen Entwicklungen im Bereich des Waffenrechts arbeitet. Sobald ein offizieller Gesetzesentwurf zur Kommentierung vorliegt, werden abgestimmte Vorschläge in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Deutscher Schützenbund (DSB)
Forum Waffenrecht (FWR)
Deutscher Jagdverband (DJV)
Bund Deutscher Sportschützen 1975 (BDS)
Bund der Militär- und Polizeischützen (BDMP)
Deutsche Schießsport Union (DSU)
Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und -munition (JSM)
Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB)
Fachverband für den Groß- und Außenhandel mit Jagd- und Sportwaffen
Bundesinnungsverband für das Büchsenmacher-Handwerk
Bundesverband Schießstätten
Verband für Waffentechnik und -geschichte (VdW)
Arbeitsgemeinschaft Geschichte Live
Patronensammler-Vereinigung
Industrieverband Schneidwaren
Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen
TIRO – Verband für Jagdparcoursschießen
DEVA


Ausserdem eine Veröffentlichung vom 9.1.23:

Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände stellen sich gegen willkürliche Gesetzesverschärfungen ohne faktenbasierte Grundlage und jeden Sicherheitsgewinn.

In der Ausgabe der Süddeutschen Zeitung (SZ) vom 6. Januar 2023 heißt es, das aus Kreisen des Innenministeriums verlautbart wurde, Jäger und Schützenvereine sähen die angedachte Verschärfung des Waffengesetzes deutlich weniger kritisch als der Koalitionspartner.
Im Vorfeld waren Pläne der Bundesinnenministerin Nancy Faeser bekannt geworden, als Reaktion auf die Razzia gegen eine „Reichsbürger“-Gruppe am 7. Dezember und die Krawalle in der Silvesternacht in Berlin und einigen anderen Großstädten, das Waffengesetz zu verschärfen. Konkret kündigte die Ministerin gegenüber verschiedenen Medien an, halbautomatische Waffen gänzlich zu verbieten und den Erwerb von Gas und Schreckschusswaffen oder der Armbrust an den sogenannten „Kleinen Waffenschein“ zu koppeln.

Diese Pläne wurden den im Forum Waffenrecht (FWR) zusammengeschlossenen Verbänden aus Schießsport, Jagd, Waffensammlern, Fachhändlern sowie handwerklichen und industriellen Herstellern nie offiziell vorgestellt und hätten auch nie deren Zustimmung gefunden! Die Aussage, die Verbände würden, die Änderungen „weniger kritisch“ sehen, ist daher unzutreffend.

„Wir stehen natürlich im Dialog mit den zuständigen Stellen“, sagt der Vorsitzende des FWR, Friedrich Gepperth. „Wir diskutierten zuletzt ausführlich, wie man politischen und religiösen Extremisten den Zugang zu legalen Waffen erschweren bzw. ganz verwehren kann. Dieses Ziel teilen wir uneingeschränkt, jedoch standen hier willkürliche Totalverbote ganzer Waffenarten nie zur Diskussion. Dem unbegründeten Ausverkauf der Rechte unserer Mitglieder ohne sachliche Grundlage treten wir selbstverständlich vehement entgegen.“

Der polizeiliche Zugriff auf die „Reichsbürger“-Gruppe im Dezember hat gerade gezeigt, dass der Rechtsstaat funktioniert und wehrhaft ist. Die Gruppe wurde erkannt und präventiv festgesetzt, bevor etwas passieren konnte. Mit den gewonnenen Erkenntnissen hätten auch eventuell besessene Waffen einzelner Gruppenmitglieder entzogen bzw. deren Erwerb schon im Vorfeld verhindert werden können, wie es einige Bundesländer auch bereits erfolgreich praktizieren.

Auch das Geschehen in der Silvesternacht rechtfertigt keine Verschärfung des Waffenrechts. „Alles, was dort passiert ist, ist bereits jetzt verboten und steht unter Strafe. Zum Führen und Schießen von Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit bedarf es behördlicher Erlaubnisse, wie zum Beispiel den „Kleinen Waffenschein“. Angriffe auf Menschen und Einsatzmittel sind schwere Straftaten. Die Gesetze müssen nur konsequent durchgesetzt werden, ansonsten helfen auch weitere Verbote nichts“, meint Friedrich Gepperth weiter. Die schon jetzt erforderlichen Erlaubnisse dürften in den meisten Fällen wohl nicht vorgelegen haben.

Mit dieser Meinung steht er nicht allein. Auch die Vorsitzenden der größten Polizeigewerkschaft und des deutschen Beamtenbundes, Rainer Wendt und Ulrich Silberbach, sind gleicher Ansicht und warnten die Bundesregierung zuletzt in diesem Zusammenhang vor „Schaufensterpolitik“. Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, teilt diese Auffassung.

Noch im aktuellen Koalitionsvertrag der Regierungsparteien wurde vereinbart, dass vor einer Waffengesetzverschärfung eine Auswertung der letzten Änderungen erfolgen soll. Hier muss zunächst geprüft werden, ob und wie sich diese Maßnahmen bewährt haben oder ob überhaupt Änderungsbedarf besteht. Immerhin weist die amtliche Kriminalstatistik, auch bei Waffendelikten, erfreulicherweise seit Jahren einen Trend nach unten auf und hat mittlerweile Tiefststände erreicht.
Leider werden Rufe nach einer Verschärfung des Waffenrechts oft reflexartig geäußert, ohne vorher zu prüfen, welche Maßnahmen tatsächlich sinnvoll und erforderlich sind. Einer sinnvollen Änderung des Waffengesetzes stellen sich die Verbände nicht entgegen, dies wurde dem BMI gegenüber deutlich gemacht. Die vorgesehenen Änderungen – soweit bekannt – sind jedoch sachlich nicht begründet. Zusätzliche Aufgaben den schon jetzt vielfach überlasteten Waffenbehörden aufzuerlegen, führe nach Einschätzung des FWR nicht zu einem Sicherheitsgewinn – eher im Gegenteil.

„Halbautomatische Waffen werden in allen Schießsportverbänden, national wie international, verwendet und auch von Jägern gerne genutzt. Zur grundlegenden Waffengesetzänderung 2003 hatte das bereits damals von der SPD geführte Bundesinnenministerium noch festgestellt, dass allein die optische Ähnlichkeit einzelner dieser Waffen mit Kriegswaffen, nicht zu einem Gefahrenpotential, das dem der sonstigen verbotenen Gegenstände vergleichbar wäre, führt“, stellt Friedrich Gepperth abschließend fest. „Die Armbrust hingegen gehört zum Sportprogramm des Deutschen Schützenbundes“.


Bitte verfolgt die Veröffentlichungen auf unserer Homepage. Sobald wir weiteres wissen bzw. planen, informieren wir euch.

Euer Präsident, Helmut Glaser