Stand der Waffenrechtsdiskussion – Veröffentlichung des BDS vom 19.1.23

Liebe Mitglieder,
unter dem Link: https://www.bdsnet.de/aktuelles/nachrichten.html#544
hat der BDS Bundesverband die nachfolgende Information bzw. Stellungnahme veröffentlicht. Dieser schliesst sich der GSVBW e.V.  ebenfalls an.

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Stand der Waffenrechtsdiskussion, 19.01.2023

Liebe Mitglieder und Interessierte des BDS,

zum gegenwärtigen Stand der Waffenrechtsdiskussion darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Der bekanntgewordene Referentenentwurf aus dem Haus von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, der eine Vielzahl von völlig ungerechtfertigten Verschärfungen vorsieht, ist auf der höchsten Abstimmungsstufe der Regierungskoalition von der FDP als inakzeptabel zurückgewiesen worden. Es ist fraglich, ob dieser Entwurf überhaupt noch in die Abstimmung zwischen Ministerien geht. Diese wäre zwingend durchzuführen, bevor der BDS und andere Betroffenenverbände den Entwurf offiziell erhalten, um in der Sache Stellung nehmen zu können und das alles hat zu geschehen, bevor der Entwurf in den Bundestag eingebracht werden kann. Erst dann beginnt die eigentliche Gesetzgebung.

Der Entwurf wurde klar entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Regierungskoalition erstellt: Eine Evaluierung bisher vorgenommener Rechtsänderungen aus den letzten Jahren hat nicht stattgefunden. Diese im Koalitionsvertrag festgelegte Evaluierung wird nun zu Recht von der FDP verlangt und wir können davon ausgehen, dass unsere dringenden Anliegen bei dieser Evaluierung auch angesprochen werden müssen. Es handelt sich insbesondere um eine korrekte und dem Willen des Gesetzgebers entsprechende Fassung des § 14 WaffG. Die jetzige Version enthält eindeutig Fehler, die zu korrigieren sind. Zudem ist es unbedingt erforderlich, dass eine Kurskorrektur bei Dual-Use Magazinen stattfindet und eine vernünftige Regelung für ausländische Schützen gefunden wird, die Deutschland durchqueren wollen, in ihrem Heimatland eine entsprechende Erlaubnis für große Magazine haben und zu einem Wettkampf in einem anderen Land fahren wollen, bei dem sie diese verwenden können. Aber nach dem jetzigen Stand können sie Deutschland nicht rechtssicher durchqueren. Dies ist ein untragbarer Zustand.

Am 11. Januar 2023 fand in Kassel ein Treffen des FWR, seiner angeschlossenen Verbände, des Deutschen Schützenbundes und weiterer Verbände statt. Damit war dort der allergrößte Teil aller privaten Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse vertreten. Es wurde der bekannt gewordene Entwurf durchgearbeitet und eine gemeinsame Stellungnahme entworfen, der alle Verbände zustimmten. Auch wurde die Frage einer öffentlichen Aktion (Briefgenerator) angesprochen und alle Verbände mit einer Ausnahme hielten, nachdem zu erwarten ist, dass der Entwurf zum jetzigen Zeitpunkt und in der jetzigen Fassung im Gesetzgebungsverfahren nicht weiterkommt, es nicht für ratsam, jetzt eine solche Maßnahme durchzuführen. Nach unserer Auffassung ist aktuell ein ungünstiger Zeitpunkt, weil nicht sicher ist, in welche Richtung die weitere Entwicklung der Gesetzgebung geht. Der VDB-Vertreter erklärte, dass er jedoch diese Aktion in jedem Fall auch gegen den Rat aller anderen Verbände durchziehen werde. Diese Entscheidung respektiert der BDS, beteiligt sich aber aus den genannten Gründen auch nicht daran.

Die öffentliche Äußerung des Deutschen Schützenbundes zur laufenden Briefgenerator Aktion vom 18. Januar 2023 entspricht genau der Meinung aller Vertreter auf der angesprochenen Sitzung in Kassel mit Ausnahme des VDB. Infolge seiner Stellungnahme kommt es jetzt gegenüber dem DSB zu unglaublichen Angriffen gegen den diesen Verband, mit einer Masse von Verunglimpfungen und sprachlichen Entgleisungen, die einfach erschütternd ist. Wer die Postversandaktion nutzen will, soll dies tun. Aber andere Ansichten dazu in unverschämter Weise anzuprangern, tut alles andere als dem gemeinsamen Anliegen Vorschub zu leisten. Im Gegenteil, dadurch hilft man nur der anderen Seite.

Der DSB mit seinen 1,3 Millionen Mitgliedern hat sich seit Jahrzehnten in der Waffenrechts Debatte stets auch im Interesse der Großkaliberschützen eingesetzt. So hat er, als der Gesetzgeber 2003 vorsah, alle sportlich genutzten Halbautomaten unter den Anscheinsvorbehalt zu stellen und vom FWR ein Vorschlag für Ausnahmen erarbeitet wurde, an entscheidender Stelle zugestimmt und allein dadurch die entsprechenden Ausnahmen des § 6 der Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz ermöglicht, obwohl er zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch nicht betroffen war.

Wir vertrauen darauf, dass die FDP, die bereits einmal im Koalitionsvertrag 2009 eine Verschärfung des Waffenrechts ausgeschlossen hat, die Interessen der Legalwaffenbesitzer entsprechend berücksichtigt und damit zum Beispiel ein Halbautomatenverbot nicht vorstellbar ist. Wir vertrauen auch darauf, dass die Fachleute im Bundesinnenministerium, beim Bundeskriminalamt, der Polizei und anderen Behörden gehört werden und ein Gesetzentwurf an der Realität ausgerichtet wird. Wir setzen ferner darauf, dass bei SPD und Bündnis90/Die Grünen die grundrechtlich geschützten Rechte von Sportschützen, Jägern, Sammlern, Handel, Industrie etc. geachtet werden und Rationalität das Handeln bestimmt und nicht Polemik.

Aktionen und Proteste sind kein schlechtes Mittel, um der Empörung und den berechtigten Anliegen der Betroffenen Ausdruck zu verleihen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen wir aber keinen Sinn in Massenverfahren, da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht einmal begonnen hat.

 

Friedrich Gepperth
Präsident