Aktuelles zum Thema „Öffnung der Schießsportanlagen“ – Update 16.30 Uhr

Update 08.03.2021, 16.30 Uhr: Zwischenzeitlich (seit meiner Veröffentlichung um 11.00 Uhr) wurde der Text der Veröffentlichung  „Übersicht geschlossener und offener Einrichtungen bzw. Aktivitäten“  auf der Seite der Landesregierung  geändert. Es heisst nun:

Schießsport und Schießsportanlagen
o   mit nicht mehr als zehn Personen (nur im Freien) *
o   mit nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten (innen und außen) */**
o   mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes und einer weiteren Person, die nicht zum   
     eigenen Haushalt gehört, bei dienstlichen Zwecken beim Spitzen- oder Profisport (nur im 
     Freien) ***

Zu dem Thema „geschlossene Schießstände“ hatte ich am 9. Mai 2020 beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport B-W angefragt (bezugnehmend auf die vorgeschriebenen Lüftungseinrichtungen bei der Sportausübung mit Feuerwaffen)  und bekam am 27. Mai 2020 von Frau Minister Dr. Eisenmann diese Antwort: Antwort Kultusministerium vom 27.5.2020

Warum die Übersicht „Übersicht geschlossener und offener Einrichtungen bzw. Aktivitäten“ geändert wurde ist für mich nicht nachvollziehbar. Es wäre aber schön, wenn das ganze chaotische Durcheinander mal ein Ende hätte….

Im Zweifelsfall fragt bitte bei eurer Behörde nach.

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Veröffentlichung vom 08.03.2021,  11.00 Uhr,

Liebe Mitglieder,
unter diesem Link:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210308_Offen_Geschlossen_Uebersicht.pdf
findet ihr eine Übersicht, welche Einrichtungen auf Grund der Corona-Bestimmungen aktuell geschlossen bzw. geöffnet sind. Bei den Schießsportanlagen heißt es dazu:
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Unter Hygieneauflagen geöffnet oder möglich:

….
Schießsport und Schießsportanlagen
o   mit nicht mehr als zehn Personen *
o  
mit nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten **
o  
mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes und einer weiteren Person, die nicht zum eigenen
     Haushalt gehört, bei dienstlichen Zwecken beim Spitzen- oder Profisport (nur im Freien) ***

Aufgrund des Stufenplans hängen bei einigen Punkten die Möglichkeiten von den Inzidenzen im jeweiligen Landkreis ab.
* = In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 50
** = In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzdienz zwischen 50 und 100
*** = In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzdienz über 100

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Das macht es nicht gerade einfach, denn nun bedeutet das, die Inzidenzzahlen eures Landkreises ständig zu beobachten. Im schlimmsten Fall, ist heute nicht mehr möglich, was gestern noch möglich war 😉

Woher bekommt ihr die aktuellen Zahlen? Unter diesem Link:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/infektionen-und-todesfaelle-in-baden-wuerttemberg/?&pk_medium=messengerpk_campaign=210307_mes&pk_source=mes&pk_keyword=infektionen
Beim Punkt „Tagesbericht CORVID-19 PDF“ werden täglich die Übersichten veröffentlicht.

Ich bin kein Jurist (das muss man im Zusammenhang mit den ganzen Corona-Bestimmungen so langsam leider sein) und kann daher nur meine rechtlich unverbindliche Auffassung darlegen, aber ich sehe das so, dass seit heute die Ausübung des Schießsports unter den o.g. Voraussetzungen wieder weitgehend möglich ist. Die Hygiene-Anforderungen findet ihr auf den einschlägigen Internetseiten.

Viele Grüße,
euer Helmut Glaser