Definition „Schießsport auf Aussenanlagen“ – Update 10.05.20

Liebe Mitglieder,

soeben erhielt ich vom MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG  folgende Information:

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„Sehr geehrter Herr Glaser,
vielen Dank für Ihre untenstehende Anfrage und Ihre Bitte um eine Freigabe des Trainings für Schützinnen und Schützen in sogenannten Raumschießanlagen. Nach unserem Kenntnisstand unterscheidet man nach den „Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen(Schießstandrichtlinien)“ folgende vier Bauarten von Schießständen:

  1. Offene Schießstände ohne Umschließungen. Hierzu zählen z. B. offene Schrotschießstände sowie Biathlon-und Field-Target-Anlagen.
  2. Offene Schießstände mit Umschließung des Schützenstandes. Bei dieser Bauart ist der Schützenstand bis auf die Ausschuss- bzw. Schießbahnseite durch Bauteile allseitig umschlossen.
  3. Offene Schießstände mit teilweiser Umschließung der Schießbahn. Bei dieser Bauart, auch als „teilgedeckter Schießstand“ bezeichnet, besteht neben der Umschließung des Schützenstandes zusätzlich eine Teileinhausung der Schießbahn über 5m Länge (ab Feuer-/Schießlinie) hinaus.
  4. Geschlossene Schießstände (RSA). Diese Schießstände sind allseitig umschlossen. In Schussrichtung müssen die baulichen Umschließungen durchschusssicher ausgeführt sein. Solche Anlagen unterliegen nicht dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren gemäß Nummer 10.18 des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)

Wir zählen die offenen Schießstände (Nummern 1 bis 3) zu den Freiluftsportanlagen. Diese dürfen zu Trainings- und Übungszwecken betrieben werden. Der Betrieb der geschlossenen Schießstände (Raumschießanlagen) ist zum jetzigen Zeitpunkt untersagt.“
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Ich gehe davon aus, diese Information „aus erste Hand“ beseitigt viele Fragen und Unsicherheiten. Ob eine Raumschießanlage oder ein Stand gem. Ziff. 1 – 3 vorliegt, lässt sich meist an/in der Standabnahme erkennen.  Bzgl. Raumschießanlagen  habe ich nochmals nachgefragt….

Bitte trotzdem nicht vergessen: Die Hygiene Vorgaben bzgl. Abstand, Mundschutz, Personenzahl usw. sind zu beachten.

Viele Grüße, euer Helmut Glaser