22.4.21 – Aktuelle Informationen „Schießsport und Corona“ – Trainingsmöglichkeiten

Liebe Mitglieder,
schon wieder ein Veröffentlichung zum Thema „Corona“…
Seit 20.4.21 gibt es eine von der Landesregierung veröffentlichte neue Übersicht zu den „geöffnet/geschlossen Einrichtungen“. Nach folgenden Einschränkungen:

  • Einige Öffnungen und Schließungen sind abhängig von der jeweiligen 7-Tage-Inzidenz im Stadt- oder Landkreis.
  • Die Maßnahmen treten in Kraft, sobald die Inzidenz mehrere Tage infolge konstant ist: Bei sinkenden Zahlen muss die Inzidenz mindestens fünf Tage infolge, bei steigenden Zahlen mindestens drei Tage infolge konstant sein.
  • Die jeweiligen Stadt- und Landkreise sind zuständig für die Information der Bevölkerung.

Heißt es dort zum Schießsport:

Schießsportanlagen – bei einer Inzidenz von unter 50 ist erlaubt:

Im Freien max. 10 Personen. In geschlossenen Räumen max. 5 Personen aus 2 Haushalten sowie zu dienstlichen Zwecken und des Spitzen- und Profisports.
Sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nicht benutzt werden – Ausnahmen für die Einzelnutzung der WCs.

Schießsportanlagen – bei einer Inzidenz von unter 100 (50 – 100) ist erlaubt:

Max. 5 Personen aus 2 Haushalten im Freien oder geschlossenen Räumen sowie zu dienstlichen Zwecken und des Spitzen- und Profisports.
Sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nicht benutzt werden – Ausnahmen für die Einzelnutzung der WCs.

Schießsportanlagen – bei einer Inzidenz von über 100 ist erlaubt:

Alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts. im Freien und in geschlossen Räumen sowie zu dienstlichen Zwecken und des Spitzen- und Profisports. Sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nicht benutzt werden – Ausnahmen für die Einzelnutzung der WCs.

 

Aber um es nicht zu einfach zu machen, können die Landkreise und Städte noch lokale Regelungen erlassen.
Daher unsere Empfehlung: Fragt auf Basis der Übersicht der Landesregierung (https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210420_Liste-offen-geschlossen.pdf) bei eurer lokalen Behörde nach, in welchem Umfang ihr (wieder) trainieren dürft.

Zumindest gibt es jetzt keinen Unterschied mehr zwischen Schießständen „im Freien“ und „geschlossenen Ständen“. Und die Toiletten dürfen ebenfalls (einzeln) benutzt werden….

Und wie immer die Hinweise:

  • Betrachtet man die generelle Zielrichtung der Corona-Maßnahmen – und die Ursache dafür – empfehlen wir, die Vorgaben der Corona VO B-W vernünftig und eher streng auszulegen und anzuwenden. Es ist nicht zielführend, Schlupflöcher zu suchen und zu nutzen.
    Und die Hygieneregeln und ggf. Ausgangsbeschränkungen sind in allen Fällen strikt zu beachten.
  • Als Verband können wir zu den Vorschriften immer nur Tipps und Hinweise geben, keine rechtsverbindliche Auskunft.
  • Diese Informationen beruhen auf der am 20.4.21 unter o.g. Link veröffentlichten Version der Übersicht des Landes Baden-Württemberg.

 

Viele Grüße,
euer Präsident Helmut Glaser