8.6.2021 – Update zu Trainingsmöglichkeiten unter Corona-Bedingungen

Liebe Mitglieder,

das Ministerium hat die neue „Corona-Verordnung Sport“ veröffentlicht ( Link ). Leider ist es zwischenzeitlich absolut unmöglich, eine landesweit gültige Aussage darüber zu treffen, was lokal erlaubt ist, da die „Öffnungsstufen“ – und damit die zulässigen Personenzahlen –  sich nach den lokalen Inzidenzzahlen und -entwicklungen richten. Welche „Öffnungsstufe“ aktuell gilt, könnt ihr in den meisten Fällen auf der Homepage eures Landratsamts bzw. der Stadtverwaltung erfahren.
Ein Hinweis kann jedoch gegeben werden: Die vom WaffG geforderten Aufsichten, nachweislich genesene Personen und vollständig geimpfte Personen (14 Tage Frist bitte beachten) zählen nicht zu der maximal erlaubten Personenzahl.

Eine kleine Übersicht hat das Kultusministerium in dieser Form veröffentlicht: Regelungen für den Sport

Selbstverständlich sind die Vorgaben, speziell die Hygienevorgaben , entsprechend der Corona-VO der Landesregierung immer (vorrangig) zu beachten.

Sobald der Landesverband die weitere Entwicklung einschätzen kann, werden wir wieder Ausbildungen (IPSC S+R Test, Sachkunde usw.) anbieten. Dies wird hier auf der Homepage veröffentlicht.

Viele Grüße und viel Spaß beim Training,
euer Präsident Helmut Glaser