Stellungnahme des Bundes Deutscher Sportschützen 1975 e.V. zur abscheulichen Mordtat von Hanau

Liebe GSVBW Mitglieder,
nachfolgend die Stellungnahme des BDS Präsidenten zur grausamen Mordtat von Hanau. Hier werden klare Worte gesagt….

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Stellungnahme des Bundes Deutscher Sportschützen 1975 e.V. zur abscheulichen Mordtat von Hanau

  1. Der Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. (BDS) verurteilt die zutiefst verabscheuungs-würdige Tat des 19. Februar 2020 in Hanau auf das Schärfste. Unsere Anteilnahme gilt allen Angehörigen der Opfer. Fassungslos sehen wir das verursachte Leid. Der BDS ist ein weltoffener Schießsportverband mit fast 90.000 Mitgliedern. Davon viele mit Migrationshintergrund. Als weltanschaulich, politisch und religiös neutraler Verband ist jeder rechtstreue Sportschütze im BDS willkommen. Rassisten, Verschwörungstheoretiker und alle die nicht fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen haben hingegen bei uns keinen Platz.
  2. Dass furchtbare Ereignisse Prüfungen des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs auslösen ist nachvollziehbar, ja richtig. Aber die im BDS zusammengeschlossenen gesetzestreuen Sportler müssen beklagen, von manchen für einen Mörder, der nicht einmal Verbands-mitglied war, in Mithaftung genommen zu werden. Auch können sie nicht still bleiben, wenn sofort reflexhaft erneute Verschärfungen des Waffenrechts zu ihren Lasten gefordert werden. Dies allzu oft in Unkenntnis oder bewusster Außerachtlassung bereits bestehender gesetzlicher Regelungen und staatlicher Handlungsmöglichkeiten:
  3. In § 6 Abs. 1 des Waffengesetzes ist zum Waffenbesitz längst geregelt: „Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie… (Nr. 2) abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind…“. Die Waffenbehörde kann in Verdachtsfällen bereits jetzt psychologische Begutachtungen anordnen. Auch wurden erst kürzlich die Befugnisse der Verfassungsschutzämter in Waffensachen erweitert, um etwaige Verfassungsfeinde mit legalen Waffen aufzuspüren. Handlungsmöglichkeiten der Behörden bestehen bereits umfänglich. Diese müssen aber auch genutzt werden.
  4. Leider war dies beim Mörder von Hanau nicht der Fall. Spätestens seine nach Medien-berichten und der Stellungnahme des Generalbundesanwalts in Form einer Strafanzeige im November 2019 offen zu Tage getretene wahnhaft geisteskranke Weltsicht hätte unverzügliche behördliche Ermittlungen auslösen müssen. Der Täter hätte rechtzeitig vor der Tat entwaffnet werden können und müssen. Es ist müßig, über routinemäßige Psychotests für hunderttausende Waffenbesitzer zu reden, wenn bei offenkundig Geisteskranken nicht vorgegangen wird. Es ist müßig, über neue Überwachungsmethoden zu sprechen, wenn die offen zugängliche Internetseite des Täters nicht in Augenschein genommen wurde und seine eigene Äußerung gegenüber einer staatlichen Stelle niemanden alarmiert hat. Und es ist müßig, immer mehr Daten ansammeln zu wollen, wenn anscheinend bereits vorhandene nicht schnell und konsequent für die innere Sicherheit genutzt werden.
  5. Deutschland hat ein strenges Waffenrecht. Mit erheblichem Aufwand wurde ein Nationales Waffenregister (NWR) aufgebaut, in dem alle privaten legalen Waffenbesitzer, alle Erlaubnisse und alle Waffen einzeln erfasst sind. Wie alle Gerichte und Strafverfolgungs-behörden hat auch die Generalbundesanwaltschaft darauf leichten Zugriff, sei es direkt oder in Zusammenarbeit mit anderen Behörden des Bundes und der Länder. Bei Vorliegen des Verdachts auf eine Geisteskrankheit ist mehr als naheliegend, zu prüfen, ob diese Person im Besitz von Schusswaffen ist. Die Waffenbehörde kann dann kurzfristig, erst recht bei Gefahr im Verzug, die Waffen zumindest einstweilen sicherstellen und mittelfristig waffenrechtlich Erlaubnisse entziehen oder andere rechtliche Maßnahmen umsetzen.
  6. Das geltende Waffenrecht hätte bei konsequenter Handlung der entsprechenden staatlichen Stellen dem Mörder die Möglichkeit genommen, mit legal besessenen Waffen die Tat zu verüben. Es ist tragisch, dass dies nicht geschehen ist. Der BDS mahnt dringend an, Vollzugsdefizite abzustellen, damit sich die schlimmen Ereignisse dieser Woche nie mehr wiederholen können.

Friedrich Gepperth
– Präsident –

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Diesen Aussagen gibt es nichts mehr hinzu zufügen. Im Moment wird in den Medien (und von bestimmten Politikern) wieder mal versucht, den Sportschützen und Sportschützinnen die Versäumnisse anderer anzulasten. Es ist genug damit….

Euer GSVBW Präsident, Helmut Glaser