Archiv des Autors: Helmut

Schießsport in Raumschießanlagen – Update 29.05.20

Liebe Mitglieder,
leider erreichte mich das Schreiben der Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Frau Dr. Susanne Eisenmann, erst heute…
In diesem Schreiben wird ausgeführt, dass das Schießen in entsprechenden Anlagen ebenfalls seit dem 11. Mai erlaubt ist. Damit ist erfreulicherweise das Ministerium meiner Argumentation im Schreiben vom 9. Mai bezüglich „Raumschießanlagen und Lüftung“ gefolgt.
Wörtlich heisst es in dem Schreiben des Ministeriums:
… So genannte Raumschießanlagen können betrieben werden, wenn eine raumlufttechnische Anlage die Gase und Dämpfe von den Personen abführt. Dabei muss sichergestellt sein, dass eine ordnungsgemäß installierte und gewartete raumlufttechnische Anlage dies ermöglicht…
Hier kann des gesamte Schreiben heruntergeladen werden (bitte den genauen Text beachten und befolgen): Antwort des Kultusministeriums

Natürlich gelten die Hygiene Vorgaben bzgl. Abstand, Mundschutz, Personenzahl usw. weiter. Die entsprechende „Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten)“ findet ihr unter diesem Link
Bitte unbedingt beachten.

Fazit: Unter Beachtung der Vorgaben des Schreibens des Kultusministeriums und der Hygiene-Vorgaben ist ab sofort das Schießen auch in Raumschießanlagen wieder möglich – genau genommen wäre es ab dem 11. schon möglich gewesen 😉

Viel Spaß beim nun wieder möglichen Training,
euer Präsident Helmut Glaser

Definition „Schießsport auf Aussenanlagen“ – Update 10.05.20

Liebe Mitglieder,

soeben erhielt ich vom MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG  folgende Information:

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„Sehr geehrter Herr Glaser,
vielen Dank für Ihre untenstehende Anfrage und Ihre Bitte um eine Freigabe des Trainings für Schützinnen und Schützen in sogenannten Raumschießanlagen. Nach unserem Kenntnisstand unterscheidet man nach den „Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen(Schießstandrichtlinien)“ folgende vier Bauarten von Schießständen:

  1. Offene Schießstände ohne Umschließungen. Hierzu zählen z. B. offene Schrotschießstände sowie Biathlon-und Field-Target-Anlagen.
  2. Offene Schießstände mit Umschließung des Schützenstandes. Bei dieser Bauart ist der Schützenstand bis auf die Ausschuss- bzw. Schießbahnseite durch Bauteile allseitig umschlossen.
  3. Offene Schießstände mit teilweiser Umschließung der Schießbahn. Bei dieser Bauart, auch als „teilgedeckter Schießstand“ bezeichnet, besteht neben der Umschließung des Schützenstandes zusätzlich eine Teileinhausung der Schießbahn über 5m Länge (ab Feuer-/Schießlinie) hinaus.
  4. Geschlossene Schießstände (RSA). Diese Schießstände sind allseitig umschlossen. In Schussrichtung müssen die baulichen Umschließungen durchschusssicher ausgeführt sein. Solche Anlagen unterliegen nicht dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren gemäß Nummer 10.18 des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)

Wir zählen die offenen Schießstände (Nummern 1 bis 3) zu den Freiluftsportanlagen. Diese dürfen zu Trainings- und Übungszwecken betrieben werden. Der Betrieb der geschlossenen Schießstände (Raumschießanlagen) ist zum jetzigen Zeitpunkt untersagt.“
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Ich gehe davon aus, diese Information „aus erste Hand“ beseitigt viele Fragen und Unsicherheiten. Ob eine Raumschießanlage oder ein Stand gem. Ziff. 1 – 3 vorliegt, lässt sich meist an/in der Standabnahme erkennen.  Bzgl. Raumschießanlagen  habe ich nochmals nachgefragt….

Bitte trotzdem nicht vergessen: Die Hygiene Vorgaben bzgl. Abstand, Mundschutz, Personenzahl usw. sind zu beachten.

Viele Grüße, euer Helmut Glaser

Informationen vom GSVBW Präsidenten zur Corona-Krise – Update 09.05.20

Liebe Mitglieder,
wie befürchtet, heisst es in den „Fragen und Antworten der Landesregierung zu den Lockerungen ab 11. Mai“ (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-lockerungen-11-mai/) leider:
Schießsport ist nur auf Außenanlagen erlaubt. Die Öffnung von Indoor-Schießanlagen und Schützenhäusern ist erst in einem zweiten Schritt geplant. Der genaue Zeitpunkt ist abhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens.
Ich habe diesbezüglich heute nochmals ein Schreiben an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg gerichtet und gebeten zu berücksichtigen, dass Raumschießanlagen i.d.R. mit einer entsprechenden Belüftung ausgestattet sind. Sobald eine Antwort vorliegt informieren wir.

Damit aber wenigsten diejenigen, die auf „Außenanlagen“ trainieren den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen können, hier die zugesagten MUSTER für eine „Vereinsinterne Hygiene- und Verhaltens-Anweisung„.
im PDF Format
im ODT Format

Auch an dieser Stelle der Hinweis:
Die Ausführungen stellen lediglich Hinweise dar und sollen es euch einfacher machen, lokale Verhaltensregeln festzulegen. Es sind immer vorrangig die bekannten Vorschriften- und Regelwerken des Waffenrechts zu beachten. Außerdem die für den Hygieneschutz und die Distanzregeln aufgrund der Pandemie gelten lokalen Vorgaben – insbesondere die jeweils aktuelle Corona-Verordnung Baden-Württemberg.
Mit dieser Handlungsempfehlung stellt der GSVBW e.V. seinen Vereinen und Mitgliedern Hinweise für die Organisation und die Rahmenbedingungen im Vereinsbetrieb zur Verfügung. Diese Handlungsempfehlung stellt dabei nur einen groben Abriss, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und absolute Richtigkeit dar. Sie ist immer den individuellen Gegebenheiten anzupassen, gesetzliche und behördliche Regelungen gehen immer vor.

Viele  Grüße,
euer Helmut Glaser

Informationen vom GSVBW Präsidenten zur Corona-Krise – Update 08.05.20

Liebe Mitglieder,

leider gibt es seit meinem Newsletter vom 6. Mai keine weiteren Information von Seiten der Landesregierung zum Thema  „Wiederaufnahme des Schießbetriebs“. Auf meine Schreiben an den Ministerpräsidenten, Herrn Kretschmann, und die im Landtag vertretenen Fraktionen, bekam ich vom Staatsministerium und von der CDU nur die Information, dass das Schreiben an die zuständige Stelle/den zuständigen Ansprechpartner weiter geleitet wurde. Sehr erfreulich jedoch waren die Antworten der SPD und insbesondere der FDP. Der FDP Fraktionsvorsitzende, Dr. Rülke, hat meine Initiative zum Anlass genommen, um beim Innenminister auf unsere besondere Situation/Problematik hinzuweisen und diesen um Erläuterungen gebeten, welche Maßnahmen das Innenministerium zu unternehmen gedenkt, damit den Sportschützen keine waffenrechtlichen Nachteile entstehen (die Schreiben waren mit dem letzten Newsletter abrufbar. Ich stelle sie aber auch gerne anderen Mitgliedern zur Verfügung)

Warum gibt es aktuell nichts Neues? Dies liegt aber nicht an uns. Die Landesregierung Baden-Württemberg ist immer diejenige, die als Letzte der Länderregierungen ihre Anpassung der CoronaVO vornimmt bzw. veröffentlicht. Die letzten Veröffentlichungen sind immer erst in der Nacht von Freitag auf Samstag bzw. samstags erfolgt –  bei Inkrafttreten der Novellierung am jeweils darauffolgenden Montag. Sehr spät, um sich darauf einzustellen….

Wie sieht es aktuell aus:

  • Wie erwähnt haben wir noch keine aktuelle Reinfassung der (achten) Verordnung. Die Änderung der CoronaVO ist derzeit wohl noch in der ministeriellen Abstimmung. Bis jetzt gibt es nur „Fahrpläne“, „Auslegungen“ und „Hinweise“.
  • Wie ebenfalls erwähnt, rechnen wir am Wochenende mit der Veröffentlichung.
  • Erst wenn die finale Version der aktuellen CoronaVO vorliegt, können wir weitere Maßnahmen in Bezug auf die  Wiederaufnahme des Schießsport planen.
  • Im Moment deutet alles darauf hin, dass Sportdisziplinen  „im  Freien“ unter Auflagen (Abstand, Kleingruppen, Hygiene) ab dem 11.5.20 wieder möglich sind. Auch der Schießsport
  • Wie sich „im Freien“ definiert ist allerdings nicht klar. Die Schießstand(bau)richtlinie unterscheidet nur „offene“ und „geschlossene“ Schießstände (Raumschießanlagen). Hier lohnt sich evtl. ein Blick in die Standzulassung um zwischen „offen“ und „geschlossen“ zu unterscheiden
  • Bzgl. Raumschießanlagen, die ja gemäß der Schießstandrichtlinie über eine ausreichende Lüftung verfügen müssen, habe ich beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg darum gebeten, dass – auf Grund der baulichen Gegebenheiten – der Schießsport in diesen ebenfalls wieder möglich sein soll. Eine Antwort steht allerdings noch aus.
  • Für jeden Schießbetrieb wird vermutlich eine Hygiene-/Verhaltens-Ordnung innerhalb des Vereins erforderlich sein. Ein allgemeiner Entwurf kann in den nächsten Tagen hier heruntergeladen werden.

Sobald wir weitere Informationen haben, veröffentlichen wir diese hier oder informieren per GSVBW Newsletter.

Viele Grüße,
euer Präsident Helmut Glaser

 

Informationen vom GSVBW Präsidenten zur Corona-Krise – Update 18.4.20

Liebe Mitglieder,
die mit Spannung erwartete Fünfte Änderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (ich habe gestern regelmässig die einschlägigen Webseiten aufgerufen) hat für uns leider keine Veränderung gegenüber der aktuellen Situation ergeben. Nach wie vor bleibt der Betrieb von „Sportanlagen und Sportstätten aller Art, ob öffentlich oder privat“ untersagt. Auch die sportliche Betätigung in Vereinen sowie Vereinsversammlungen sind weiterhin nicht erlaubt. D.h. ein  Schießsport-Training oder gar Wettkämpfe sind nach wie vor nicht möglich.
Wir wissen auch nicht, wie es mit den Meisterschaften weiter gehen wird. Aktuell befürchten wir, dass frühestens im September wieder Wettkämpfe möglich sein werden und haben daher die Landesmeisterschaften IPSC absagen müssen.  

Interessant ist, dass die Corona Verordnungen anderer Bundesländer (z.B. Reinland-Pfalz) bereits deutlichere Lockerungen beinhalten. In der Corona VO des Landes Rheinland-Pfalz heisst es in Bezug auf sportliche Aktivitäten: … (6) Individualsport im Freien, beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten, bei dem das Kontaktverbot und der Mindestabstand nach § 4 Abs. 1 eingehalten werden können, ist zu Freizeit- und Trainingszwecken zulässig. Zu diesem Zweck ist die Nutzung von Einrichtungen und Anlagen im Freien nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 mit Ausnahme der Schwimm- und Spaßbäder zulässig, soweit die gebotenen Hygienemaßnahmen eingehalten werden und der Träger der Einrichtung oder Anlage einer Öffnung ausdrücklich zustimmt. Absatz 7 Satz 3 Nr. 2, 4 und 5 gilt entsprechend….

Auch hier sind noch viele Einschränkungen enthalten, aber es ist nicht mehr das totale Verbot…

Es tut mir leid, euch kein positiveres Update geben zu können. Wir werden aber von Verbandsseite aus die Entwicklung weiter aufmerksam beobachten…

Viele Grüße,
euer Präsident Helmut Glaser

Corona – Bezirksmeisterschaften finden wie geplant statt

Liebe Mitglieder,

uns erreichen zur Zeit immer wieder Nachfragen, ob die Bezirksmeisterschaften stattfinden oder auf Grund der Corana-Gefahr abgesagt werden. Hier zu folgende Information:

Das Präsidium beobachtet die Entwicklung sehr aufmerksam und umfassend. Auch alle Informationen der Behörden werden ausgewertet. Danach besteht im Moment keine Notwendigkeit, die Meisterschaften abzusagen. Alle Bezirksmeisterschaften finden wie geplant statt.
Sollte sich etwas ändern, werden die betroffenen Starter/Starterinnen per Email informiert.

Unabhängig davon bitte wir alle Starterinnen und Starter auf ein entsprechendes (hygienisches) Verhalten an den Veranstaltungsorten.

Viele Grüße und bleibt gesund,
euer Präsident, Helmut Glaser

Stellungnahme des Bundes Deutscher Sportschützen 1975 e.V. zur abscheulichen Mordtat von Hanau

Liebe GSVBW Mitglieder,
nachfolgend die Stellungnahme des BDS Präsidenten zur grausamen Mordtat von Hanau. Hier werden klare Worte gesagt….

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Stellungnahme des Bundes Deutscher Sportschützen 1975 e.V. zur abscheulichen Mordtat von Hanau

  1. Der Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. (BDS) verurteilt die zutiefst verabscheuungs-würdige Tat des 19. Februar 2020 in Hanau auf das Schärfste. Unsere Anteilnahme gilt allen Angehörigen der Opfer. Fassungslos sehen wir das verursachte Leid. Der BDS ist ein weltoffener Schießsportverband mit fast 90.000 Mitgliedern. Davon viele mit Migrationshintergrund. Als weltanschaulich, politisch und religiös neutraler Verband ist jeder rechtstreue Sportschütze im BDS willkommen. Rassisten, Verschwörungstheoretiker und alle die nicht fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen haben hingegen bei uns keinen Platz.
  2. Dass furchtbare Ereignisse Prüfungen des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs auslösen ist nachvollziehbar, ja richtig. Aber die im BDS zusammengeschlossenen gesetzestreuen Sportler müssen beklagen, von manchen für einen Mörder, der nicht einmal Verbands-mitglied war, in Mithaftung genommen zu werden. Auch können sie nicht still bleiben, wenn sofort reflexhaft erneute Verschärfungen des Waffenrechts zu ihren Lasten gefordert werden. Dies allzu oft in Unkenntnis oder bewusster Außerachtlassung bereits bestehender gesetzlicher Regelungen und staatlicher Handlungsmöglichkeiten:
  3. In § 6 Abs. 1 des Waffengesetzes ist zum Waffenbesitz längst geregelt: „Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie… (Nr. 2) abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind…“. Die Waffenbehörde kann in Verdachtsfällen bereits jetzt psychologische Begutachtungen anordnen. Auch wurden erst kürzlich die Befugnisse der Verfassungsschutzämter in Waffensachen erweitert, um etwaige Verfassungsfeinde mit legalen Waffen aufzuspüren. Handlungsmöglichkeiten der Behörden bestehen bereits umfänglich. Diese müssen aber auch genutzt werden.
  4. Leider war dies beim Mörder von Hanau nicht der Fall. Spätestens seine nach Medien-berichten und der Stellungnahme des Generalbundesanwalts in Form einer Strafanzeige im November 2019 offen zu Tage getretene wahnhaft geisteskranke Weltsicht hätte unverzügliche behördliche Ermittlungen auslösen müssen. Der Täter hätte rechtzeitig vor der Tat entwaffnet werden können und müssen. Es ist müßig, über routinemäßige Psychotests für hunderttausende Waffenbesitzer zu reden, wenn bei offenkundig Geisteskranken nicht vorgegangen wird. Es ist müßig, über neue Überwachungsmethoden zu sprechen, wenn die offen zugängliche Internetseite des Täters nicht in Augenschein genommen wurde und seine eigene Äußerung gegenüber einer staatlichen Stelle niemanden alarmiert hat. Und es ist müßig, immer mehr Daten ansammeln zu wollen, wenn anscheinend bereits vorhandene nicht schnell und konsequent für die innere Sicherheit genutzt werden.
  5. Deutschland hat ein strenges Waffenrecht. Mit erheblichem Aufwand wurde ein Nationales Waffenregister (NWR) aufgebaut, in dem alle privaten legalen Waffenbesitzer, alle Erlaubnisse und alle Waffen einzeln erfasst sind. Wie alle Gerichte und Strafverfolgungs-behörden hat auch die Generalbundesanwaltschaft darauf leichten Zugriff, sei es direkt oder in Zusammenarbeit mit anderen Behörden des Bundes und der Länder. Bei Vorliegen des Verdachts auf eine Geisteskrankheit ist mehr als naheliegend, zu prüfen, ob diese Person im Besitz von Schusswaffen ist. Die Waffenbehörde kann dann kurzfristig, erst recht bei Gefahr im Verzug, die Waffen zumindest einstweilen sicherstellen und mittelfristig waffenrechtlich Erlaubnisse entziehen oder andere rechtliche Maßnahmen umsetzen.
  6. Das geltende Waffenrecht hätte bei konsequenter Handlung der entsprechenden staatlichen Stellen dem Mörder die Möglichkeit genommen, mit legal besessenen Waffen die Tat zu verüben. Es ist tragisch, dass dies nicht geschehen ist. Der BDS mahnt dringend an, Vollzugsdefizite abzustellen, damit sich die schlimmen Ereignisse dieser Woche nie mehr wiederholen können.

Friedrich Gepperth
– Präsident –

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Diesen Aussagen gibt es nichts mehr hinzu zufügen. Im Moment wird in den Medien (und von bestimmten Politikern) wieder mal versucht, den Sportschützen und Sportschützinnen die Versäumnisse anderer anzulasten. Es ist genug damit….

Euer GSVBW Präsident, Helmut Glaser

Wettbewerbe Trap und Skeet + Trainingsmöglichkeiten 2020

Auch 2020 veranstaltet der Landesverband wieder drei Wettbewerbe in den Trap und Skeet Disziplinen in Osterburken. Beginn ist am

  • 18. April 2020 mit dem Side by Side Cup: 2020 – Ausschreibung Side by Side Cup
  • dann geht es weiter am 30.Mai und 6. Juni mit der Landesmeisterschaft  Trap und Skeet
    (Ausschreibung folgt)
  • und den Abschluss bildet das BDS Masters am 8. August (Ausschreibung folgt).
  • Ausserdem besteht an folgenden Terminen die Trainingsmöglichkeit:
    21. März
    18. April (nachmittags)
    16. Mai
    04. Juli
    29. August
    12. September
    10. Oktober
    Bei Interesse bitte mit Siegfried Rösler rechtzeitig vorher Kontakt aufnehmen
    roesler.siegfried[at]t-online.de

Ich wünsche allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen viel Erfolg und Spaß bei den Wettkämpfen und beim Training

euer Helmut Glaser

 

Wichtige Information für Mitglieder mit gemeldeten Starts in Süßen in den Disziplinen Flinte, Fallscheibe Büchse und Speed Büchse

An alle Mitglieder mit gemeldeten Starts in Süßen in den Disziplinen Flinte, Fallscheibe Büchse und Speed Büchse:

Liebe Mitglieder,
leider wurde gestern, am 19. Februar 2020, die Nutzung des Schießstands in Süßen durch die zuständige Behörde und den Schießstandsachverständigen für folgende Disziplinen untersagt:

– Alle Flintendisziplinen
– Fallscheibe Büchse
– Speed Büchse

Wieso es zu dieser kurzfristigen Kontrolle (und Maßnahme) kam, können wir nur vermuten….
Wir haben uns aber sofort um Alternativen bemüht und neue Austragungsorte und neue Termine „gefunden“. Diese sind:
Speed Büchse: 14. März in Göppingen
Fallscheibe Flinte und Büchse: 28. und 29. März in Philippsburg

Um auch hier die individuellen Wünsche berücksichtigen zu können, haben wir alle betroffenen Starts erneut ins Anmeldetool geladen und bitten euch nun, euch neue Startzeiten zu reservieren (http://mtool.gsvbw.de:8080/mtool-web/).  Den neuen Termin und Ort findet ihr unter „2020 BM Alb-Bodensee Ersatztermin“. Bitte die Startwünsche bis zum 10.03.2020 eintragen.

Wir sind uns bewusst, dass die neuen Termine bzw. Orte nicht für alle Mitglieder möglich ist und bitte dafür um Entschuldigung. Leider haben wir keinen Einfluss auf diese  – für uns nicht nachvollziehbare – Maßnahme der Behörde. Die Behörde war auch nicht bereit, eine Ausnahme für die Meisterschaft zu genehmigen.

Starts, für die kein neuer Termin reserviert wird, werden wir komplett löschen.

Wir bitte nochmals um Entschuldigung bitte euch, möglich schnell die neuen Termine zu reservieren. Für Fragen steht das Bezirksteam zur Verfügung.

Viele Grüße,
Euer Bezirksteam Alb-Bodensee

Hinweis: Eine Email ging an die Email Adressen, die im Tool für die betroffenen Starts hinterlegt sind. Sollten Starts von Vereinskollegen betroffen  sein, bitten wir, diese entsprechend zu informieren.

Western – Western – Western – Western – neuer Termin und Ort LM 97/11

Hier die Auschreibungen und Anmeldungen zu den folgenden Veranstaltungen im Western-Schießen:

Sicherheits- und Regeltest Western (März 2020)

Ausschreibung: Ausschreibung SURT 15. März 2020
Anmeldung:      Anmeldung SURT 15. März 2020

South-West Shooting (Mai 2020)

Ausschreibung: s. nachfolgenden Hinweis
Anmeldung:       s. nachfolgednen Hinweis

Fällt leider aus. Wie wir heute (22.1.20) erfahren haben, wurde die Standreservierung in Philippsburg- trotz bereits im Juli 2019 erfolgter Reservierung und verbindlicher Zusage – vom Standbetreiber kurzfristig gestrichen. Wir versuchen eine Klärung, warum der seit Jahren gleiche Termin plötzlich gestrichen wird.


Landesmeisterschaft 97/11 (Mai 2020)

Ausschreibung: s. nachfolgenden Hinweis
Anmeldung:       s. nachfolgenden Hinweis

Fällt  leider aus. Wie wir heute (22.1.20) erfahren haben, wurde die Standreservierung in Philippsburg- trotz bereits im Juli 2019 erfolgter Reservierung und verbindlicher Zusage – vom Standbetreiber kurzfristig gestrichen. Wir versuchen eine Klärung, warum der seit Jahren gleiche Termin plötzlich gestrichen wird.

Für die LM 97/11 konnte ein neuer Termin und Ort gefunden werden. Hier die neue Ausschreibung

AusschreibungAusschreibung 11. LM 9711 2020 neu
Anmeldung:        Anmeldung 11. LM 9711 2020 neu


Bezirksmeisterschaft Western – Alb-Bodensee (Mai 2020)

Ausschreibung: Ausschreibung BM Western Alb-Bondesee
Anmeldung:     Anmeldung BM Western Alb-Bodensee

Sicherheits- und Regeltest Western (September 2020) – leider ausgebucht

Ausschreibung: Ausschreibung SURT 20. September 2020
Anmeldung:      Anmeldung SURT 20. September 2020