Archiv der Kategorie: Nachrichten

BDS Masters 2020 – Ergebnis

Bei hochsommerlichen Temperaturen startete am Samstag, den 8. August der erste Wurfscheiben-Wettbewerb des GSVBW seit dem Corona-Shutdown.

Es galt 120 Wurfscheiben Trap und Skeet zu treffen, je zu Hälfte mit der Vorderschaft-Repetierflinte als auch wahlweise der (Bock-)Doppel- oder Selbstlade-Flinte.

Trotz einem Defekt der Wurfmaschine des Trapstandes gleich zu Beginn waren die Starter hoch motiviert und zeigten gerade am Nachmittag als der Thermometer die 35°C-Marke erreichte, was machbar ist. Entsprechend positiv fielen die Ergebnisse aus. Wie in den Vorjahren unterschieden sich die Ergebnisse der vorderen Plätze nur durch Zweittreffer. Hier die Übersicht der vorderen 10 Ränge:

1.  Siegfried Rösler 107 / 7
2.  Peter Stöffler 103 / 7
3. Andreas Rücker 103 / 18
4. Sven Stutzmann 101 / 7
5. Matthias Wendl 97 / 4
6. Peter Bitz 91 / 11
7. Sven Wendl 90 / 12
8. Aaron Richter 71 / 7
9. Martin Maier 47 / 10
10. Hans.-J. Lütter 27 / 0

Bild

 

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Liebe Mitglieder,

ich freue mich, nach der langen „Schießpause“, hier nun die Ausschreibung zum BDS Masters veröffentlichen zu können. Am 8. August findet dieses Match – natürlich unter Beachtung der aktuellen Vorgaben aus der Corona-Verordnung – in Osterburken statt.

Hier die Ausschreibung und das Anmeldeformular:

Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern viel Spass und Dank an Siegfried Rösler, der wieder die Organisation übernimmt…

euer Helmut Glaser

Schießsport in Raumschießanlagen – Update 29.05.20

Liebe Mitglieder,
leider erreichte mich das Schreiben der Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Frau Dr. Susanne Eisenmann, erst heute…
In diesem Schreiben wird ausgeführt, dass das Schießen in entsprechenden Anlagen ebenfalls seit dem 11. Mai erlaubt ist. Damit ist erfreulicherweise das Ministerium meiner Argumentation im Schreiben vom 9. Mai bezüglich „Raumschießanlagen und Lüftung“ gefolgt.
Wörtlich heisst es in dem Schreiben des Ministeriums:
… So genannte Raumschießanlagen können betrieben werden, wenn eine raumlufttechnische Anlage die Gase und Dämpfe von den Personen abführt. Dabei muss sichergestellt sein, dass eine ordnungsgemäß installierte und gewartete raumlufttechnische Anlage dies ermöglicht…
Hier kann des gesamte Schreiben heruntergeladen werden (bitte den genauen Text beachten und befolgen): Antwort des Kultusministeriums

Natürlich gelten die Hygiene Vorgaben bzgl. Abstand, Mundschutz, Personenzahl usw. weiter. Die entsprechende „Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten)“ findet ihr unter diesem Link
Bitte unbedingt beachten.

Fazit: Unter Beachtung der Vorgaben des Schreibens des Kultusministeriums und der Hygiene-Vorgaben ist ab sofort das Schießen auch in Raumschießanlagen wieder möglich – genau genommen wäre es ab dem 11. schon möglich gewesen 😉

Viel Spaß beim nun wieder möglichen Training,
euer Präsident Helmut Glaser

Definition „Schießsport auf Aussenanlagen“ – Update 10.05.20

Liebe Mitglieder,

soeben erhielt ich vom MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG  folgende Information:

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„Sehr geehrter Herr Glaser,
vielen Dank für Ihre untenstehende Anfrage und Ihre Bitte um eine Freigabe des Trainings für Schützinnen und Schützen in sogenannten Raumschießanlagen. Nach unserem Kenntnisstand unterscheidet man nach den „Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen(Schießstandrichtlinien)“ folgende vier Bauarten von Schießständen:

  1. Offene Schießstände ohne Umschließungen. Hierzu zählen z. B. offene Schrotschießstände sowie Biathlon-und Field-Target-Anlagen.
  2. Offene Schießstände mit Umschließung des Schützenstandes. Bei dieser Bauart ist der Schützenstand bis auf die Ausschuss- bzw. Schießbahnseite durch Bauteile allseitig umschlossen.
  3. Offene Schießstände mit teilweiser Umschließung der Schießbahn. Bei dieser Bauart, auch als „teilgedeckter Schießstand“ bezeichnet, besteht neben der Umschließung des Schützenstandes zusätzlich eine Teileinhausung der Schießbahn über 5m Länge (ab Feuer-/Schießlinie) hinaus.
  4. Geschlossene Schießstände (RSA). Diese Schießstände sind allseitig umschlossen. In Schussrichtung müssen die baulichen Umschließungen durchschusssicher ausgeführt sein. Solche Anlagen unterliegen nicht dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren gemäß Nummer 10.18 des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)

Wir zählen die offenen Schießstände (Nummern 1 bis 3) zu den Freiluftsportanlagen. Diese dürfen zu Trainings- und Übungszwecken betrieben werden. Der Betrieb der geschlossenen Schießstände (Raumschießanlagen) ist zum jetzigen Zeitpunkt untersagt.“
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Ich gehe davon aus, diese Information „aus erste Hand“ beseitigt viele Fragen und Unsicherheiten. Ob eine Raumschießanlage oder ein Stand gem. Ziff. 1 – 3 vorliegt, lässt sich meist an/in der Standabnahme erkennen.  Bzgl. Raumschießanlagen  habe ich nochmals nachgefragt….

Bitte trotzdem nicht vergessen: Die Hygiene Vorgaben bzgl. Abstand, Mundschutz, Personenzahl usw. sind zu beachten.

Viele Grüße, euer Helmut Glaser

Informationen vom GSVBW Präsidenten zur Corona-Krise – Update 09.05.20

Liebe Mitglieder,
wie befürchtet, heisst es in den „Fragen und Antworten der Landesregierung zu den Lockerungen ab 11. Mai“ (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-lockerungen-11-mai/) leider:
Schießsport ist nur auf Außenanlagen erlaubt. Die Öffnung von Indoor-Schießanlagen und Schützenhäusern ist erst in einem zweiten Schritt geplant. Der genaue Zeitpunkt ist abhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens.
Ich habe diesbezüglich heute nochmals ein Schreiben an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg gerichtet und gebeten zu berücksichtigen, dass Raumschießanlagen i.d.R. mit einer entsprechenden Belüftung ausgestattet sind. Sobald eine Antwort vorliegt informieren wir.

Damit aber wenigsten diejenigen, die auf „Außenanlagen“ trainieren den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen können, hier die zugesagten MUSTER für eine „Vereinsinterne Hygiene- und Verhaltens-Anweisung„.
im PDF Format
im ODT Format

Auch an dieser Stelle der Hinweis:
Die Ausführungen stellen lediglich Hinweise dar und sollen es euch einfacher machen, lokale Verhaltensregeln festzulegen. Es sind immer vorrangig die bekannten Vorschriften- und Regelwerken des Waffenrechts zu beachten. Außerdem die für den Hygieneschutz und die Distanzregeln aufgrund der Pandemie gelten lokalen Vorgaben – insbesondere die jeweils aktuelle Corona-Verordnung Baden-Württemberg.
Mit dieser Handlungsempfehlung stellt der GSVBW e.V. seinen Vereinen und Mitgliedern Hinweise für die Organisation und die Rahmenbedingungen im Vereinsbetrieb zur Verfügung. Diese Handlungsempfehlung stellt dabei nur einen groben Abriss, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und absolute Richtigkeit dar. Sie ist immer den individuellen Gegebenheiten anzupassen, gesetzliche und behördliche Regelungen gehen immer vor.

Viele  Grüße,
euer Helmut Glaser

Informationen vom GSVBW Präsidenten zur Corona-Krise – Update 08.05.20

Liebe Mitglieder,

leider gibt es seit meinem Newsletter vom 6. Mai keine weiteren Information von Seiten der Landesregierung zum Thema  „Wiederaufnahme des Schießbetriebs“. Auf meine Schreiben an den Ministerpräsidenten, Herrn Kretschmann, und die im Landtag vertretenen Fraktionen, bekam ich vom Staatsministerium und von der CDU nur die Information, dass das Schreiben an die zuständige Stelle/den zuständigen Ansprechpartner weiter geleitet wurde. Sehr erfreulich jedoch waren die Antworten der SPD und insbesondere der FDP. Der FDP Fraktionsvorsitzende, Dr. Rülke, hat meine Initiative zum Anlass genommen, um beim Innenminister auf unsere besondere Situation/Problematik hinzuweisen und diesen um Erläuterungen gebeten, welche Maßnahmen das Innenministerium zu unternehmen gedenkt, damit den Sportschützen keine waffenrechtlichen Nachteile entstehen (die Schreiben waren mit dem letzten Newsletter abrufbar. Ich stelle sie aber auch gerne anderen Mitgliedern zur Verfügung)

Warum gibt es aktuell nichts Neues? Dies liegt aber nicht an uns. Die Landesregierung Baden-Württemberg ist immer diejenige, die als Letzte der Länderregierungen ihre Anpassung der CoronaVO vornimmt bzw. veröffentlicht. Die letzten Veröffentlichungen sind immer erst in der Nacht von Freitag auf Samstag bzw. samstags erfolgt –  bei Inkrafttreten der Novellierung am jeweils darauffolgenden Montag. Sehr spät, um sich darauf einzustellen….

Wie sieht es aktuell aus:

  • Wie erwähnt haben wir noch keine aktuelle Reinfassung der (achten) Verordnung. Die Änderung der CoronaVO ist derzeit wohl noch in der ministeriellen Abstimmung. Bis jetzt gibt es nur „Fahrpläne“, „Auslegungen“ und „Hinweise“.
  • Wie ebenfalls erwähnt, rechnen wir am Wochenende mit der Veröffentlichung.
  • Erst wenn die finale Version der aktuellen CoronaVO vorliegt, können wir weitere Maßnahmen in Bezug auf die  Wiederaufnahme des Schießsport planen.
  • Im Moment deutet alles darauf hin, dass Sportdisziplinen  „im  Freien“ unter Auflagen (Abstand, Kleingruppen, Hygiene) ab dem 11.5.20 wieder möglich sind. Auch der Schießsport
  • Wie sich „im Freien“ definiert ist allerdings nicht klar. Die Schießstand(bau)richtlinie unterscheidet nur „offene“ und „geschlossene“ Schießstände (Raumschießanlagen). Hier lohnt sich evtl. ein Blick in die Standzulassung um zwischen „offen“ und „geschlossen“ zu unterscheiden
  • Bzgl. Raumschießanlagen, die ja gemäß der Schießstandrichtlinie über eine ausreichende Lüftung verfügen müssen, habe ich beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg darum gebeten, dass – auf Grund der baulichen Gegebenheiten – der Schießsport in diesen ebenfalls wieder möglich sein soll. Eine Antwort steht allerdings noch aus.
  • Für jeden Schießbetrieb wird vermutlich eine Hygiene-/Verhaltens-Ordnung innerhalb des Vereins erforderlich sein. Ein allgemeiner Entwurf kann in den nächsten Tagen hier heruntergeladen werden.

Sobald wir weitere Informationen haben, veröffentlichen wir diese hier oder informieren per GSVBW Newsletter.

Viele Grüße,
euer Präsident Helmut Glaser

 

Informationen vom GSVBW Präsidenten zur Corona-Krise – Update 18.4.20

Liebe Mitglieder,
die mit Spannung erwartete Fünfte Änderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (ich habe gestern regelmässig die einschlägigen Webseiten aufgerufen) hat für uns leider keine Veränderung gegenüber der aktuellen Situation ergeben. Nach wie vor bleibt der Betrieb von „Sportanlagen und Sportstätten aller Art, ob öffentlich oder privat“ untersagt. Auch die sportliche Betätigung in Vereinen sowie Vereinsversammlungen sind weiterhin nicht erlaubt. D.h. ein  Schießsport-Training oder gar Wettkämpfe sind nach wie vor nicht möglich.
Wir wissen auch nicht, wie es mit den Meisterschaften weiter gehen wird. Aktuell befürchten wir, dass frühestens im September wieder Wettkämpfe möglich sein werden und haben daher die Landesmeisterschaften IPSC absagen müssen.  

Interessant ist, dass die Corona Verordnungen anderer Bundesländer (z.B. Reinland-Pfalz) bereits deutlichere Lockerungen beinhalten. In der Corona VO des Landes Rheinland-Pfalz heisst es in Bezug auf sportliche Aktivitäten: … (6) Individualsport im Freien, beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten, bei dem das Kontaktverbot und der Mindestabstand nach § 4 Abs. 1 eingehalten werden können, ist zu Freizeit- und Trainingszwecken zulässig. Zu diesem Zweck ist die Nutzung von Einrichtungen und Anlagen im Freien nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 mit Ausnahme der Schwimm- und Spaßbäder zulässig, soweit die gebotenen Hygienemaßnahmen eingehalten werden und der Träger der Einrichtung oder Anlage einer Öffnung ausdrücklich zustimmt. Absatz 7 Satz 3 Nr. 2, 4 und 5 gilt entsprechend….

Auch hier sind noch viele Einschränkungen enthalten, aber es ist nicht mehr das totale Verbot…

Es tut mir leid, euch kein positiveres Update geben zu können. Wir werden aber von Verbandsseite aus die Entwicklung weiter aufmerksam beobachten…

Viele Grüße,
euer Präsident Helmut Glaser

Wichtige Mitteilung zu ALLEN Bezirksmeisterschaften 2020

Liebe Mitglieder,

aufgrund der besonderen Sachlage durch die Verbreitung des Corona-Virus und der damit einhergenden, ständigen Veränderung der Gesamtsituation, hat der Gesamtvorstand in einer Krisenabstimmung heute beschlossen

die Austragung der Bezirksmeisterschaften in ALLEN vier Bezirken mit sofortiger Wirkung zu BEENDEN und alle kommenden Wettbewerbe bzw. Termine endgültig ABZUSAGEN !!!!

Wie es weitergeht und wie sich das Ganze auf die Austragung der Landesmeisterschaften auswirkt ist leider noch nicht absehbar und hängt auch von Entscheidungen im Bundesverband ab. Wir werden euch hier informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.

Bitte habt Verständnis und etwas Geduld! Wir danken euch und wünschen euch viel Gesundheit und alles Gute für die kommenden Wochen!

Viele Grüße
euer Präsidium und der Gesamtvorstand im GSVBW e.V.

Achtung Neuigkeiten zur BM Nordbaden – Wettbewerbe in Ittersbach & Karlsdorf (100m am 15.03.) abgesagt!!!!

 

Die Wettbewerbe der Bezirksmeisterschaft Nordbaden in Ittersbach am 14.03.20 werden  abgesagt! Dies betrifft ebenfalls die 100m Wettbewerbe am 15.03.20 in Karlsdorf und alle kommenden, noch geplanten Bezirksmeisterschaften!!

Bitte handelt besonnen und habt Verständnis für dieses Ausnahmesituation! Für Rückfragen stehen die jeweiligen Ansprechpartner des Bezirks zur Verfügung!

Viele Grüße und bleibt gesund – euer Bezirksteam aus Nordbaden

Achtung auch die BM Nordbaden in Philippsburg ist abgesagt!

Soeben kam auch die Nachricht, dass die BM Nordbaden in Philippsburg ebenfalls nicht stattfinden kann, da die Stadt auch hier eine Verfügung erlassen hat!

https://philippsburg.de/index.php/aktuelles-lesen/allgemeinverfuegung-fuer-stadt-philippsburg-zum-schutz-vor-coronavirus.html

Bitte handelt besonnen und habt Verständnis. Wir halten euch über das weitere Vorgehen auf dem Laufenden! Bitte schaut hierzu regelmäßig auf unsere Homepage.

Bleibt gesund – viele Grüße euer Bezirksteam aus Nordbaden!!

Achtung BM Württemberg in Sindelfingen & Philippsburg aufgrund behördlicher Anordnung abgesagt!!!!

Da die Stadt Sindelfingen soeben ein Verbot für Veranstaltungen aller Art erlassen hat, kann die BM nicht durchgeführt werden!

Hier der Link: https://www.sindelfingen.de/start/sondermeldungen/amtliche+bekanntmachung.html

Soeben kam auch die Nachricht, dass die BM in Philippsburg am 21.03.20 nicht stattfinden kann, da die Stadt ebenfalls alle Veranstaltungen untersagt hat! https://philippsburg.de/index.php/aktuelles-lesen/allgemeinverfuegung-fuer-stadt-philippsburg-zum-schutz-vor-coronavirus.html

Bitte handelt besonnen und habt Verständnis. Wir halten euch über das weitere Vorgehen auf dem Laufenden! Bitte schaut hierzu regelmäßig auf unsere Homepage.

Bleibt gesund – viele Grüße euer Bezirksteam Württemberg!!