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Informationen vom GSVBW Präsidenten zur Corona-Krise – Update 09.05.20

Liebe Mitglieder,
wie befürchtet, heisst es in den „Fragen und Antworten der Landesregierung zu den Lockerungen ab 11. Mai“ (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-lockerungen-11-mai/) leider:
Schießsport ist nur auf Außenanlagen erlaubt. Die Öffnung von Indoor-Schießanlagen und Schützenhäusern ist erst in einem zweiten Schritt geplant. Der genaue Zeitpunkt ist abhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens.
Ich habe diesbezüglich heute nochmals ein Schreiben an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg gerichtet und gebeten zu berücksichtigen, dass Raumschießanlagen i.d.R. mit einer entsprechenden Belüftung ausgestattet sind. Sobald eine Antwort vorliegt informieren wir.

Damit aber wenigsten diejenigen, die auf „Außenanlagen“ trainieren den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen können, hier die zugesagten MUSTER für eine „Vereinsinterne Hygiene- und Verhaltens-Anweisung„.
im PDF Format
im ODT Format

Auch an dieser Stelle der Hinweis:
Die Ausführungen stellen lediglich Hinweise dar und sollen es euch einfacher machen, lokale Verhaltensregeln festzulegen. Es sind immer vorrangig die bekannten Vorschriften- und Regelwerken des Waffenrechts zu beachten. Außerdem die für den Hygieneschutz und die Distanzregeln aufgrund der Pandemie gelten lokalen Vorgaben – insbesondere die jeweils aktuelle Corona-Verordnung Baden-Württemberg.
Mit dieser Handlungsempfehlung stellt der GSVBW e.V. seinen Vereinen und Mitgliedern Hinweise für die Organisation und die Rahmenbedingungen im Vereinsbetrieb zur Verfügung. Diese Handlungsempfehlung stellt dabei nur einen groben Abriss, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und absolute Richtigkeit dar. Sie ist immer den individuellen Gegebenheiten anzupassen, gesetzliche und behördliche Regelungen gehen immer vor.

Viele  Grüße,
euer Helmut Glaser

Informationen vom GSVBW Präsidenten zur Corona-Krise – Update 18.4.20

Liebe Mitglieder,
die mit Spannung erwartete Fünfte Änderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (ich habe gestern regelmässig die einschlägigen Webseiten aufgerufen) hat für uns leider keine Veränderung gegenüber der aktuellen Situation ergeben. Nach wie vor bleibt der Betrieb von „Sportanlagen und Sportstätten aller Art, ob öffentlich oder privat“ untersagt. Auch die sportliche Betätigung in Vereinen sowie Vereinsversammlungen sind weiterhin nicht erlaubt. D.h. ein  Schießsport-Training oder gar Wettkämpfe sind nach wie vor nicht möglich.
Wir wissen auch nicht, wie es mit den Meisterschaften weiter gehen wird. Aktuell befürchten wir, dass frühestens im September wieder Wettkämpfe möglich sein werden und haben daher die Landesmeisterschaften IPSC absagen müssen.  

Interessant ist, dass die Corona Verordnungen anderer Bundesländer (z.B. Reinland-Pfalz) bereits deutlichere Lockerungen beinhalten. In der Corona VO des Landes Rheinland-Pfalz heisst es in Bezug auf sportliche Aktivitäten: … (6) Individualsport im Freien, beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten, bei dem das Kontaktverbot und der Mindestabstand nach § 4 Abs. 1 eingehalten werden können, ist zu Freizeit- und Trainingszwecken zulässig. Zu diesem Zweck ist die Nutzung von Einrichtungen und Anlagen im Freien nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 mit Ausnahme der Schwimm- und Spaßbäder zulässig, soweit die gebotenen Hygienemaßnahmen eingehalten werden und der Träger der Einrichtung oder Anlage einer Öffnung ausdrücklich zustimmt. Absatz 7 Satz 3 Nr. 2, 4 und 5 gilt entsprechend….

Auch hier sind noch viele Einschränkungen enthalten, aber es ist nicht mehr das totale Verbot…

Es tut mir leid, euch kein positiveres Update geben zu können. Wir werden aber von Verbandsseite aus die Entwicklung weiter aufmerksam beobachten…

Viele Grüße,
euer Präsident Helmut Glaser

Corona – Bezirksmeisterschaften finden wie geplant statt

Liebe Mitglieder,

uns erreichen zur Zeit immer wieder Nachfragen, ob die Bezirksmeisterschaften stattfinden oder auf Grund der Corana-Gefahr abgesagt werden. Hier zu folgende Information:

Das Präsidium beobachtet die Entwicklung sehr aufmerksam und umfassend. Auch alle Informationen der Behörden werden ausgewertet. Danach besteht im Moment keine Notwendigkeit, die Meisterschaften abzusagen. Alle Bezirksmeisterschaften finden wie geplant statt.
Sollte sich etwas ändern, werden die betroffenen Starter/Starterinnen per Email informiert.

Unabhängig davon bitte wir alle Starterinnen und Starter auf ein entsprechendes (hygienisches) Verhalten an den Veranstaltungsorten.

Viele Grüße und bleibt gesund,
euer Präsident, Helmut Glaser

Stellungnahme des Bundes Deutscher Sportschützen 1975 e.V. zur abscheulichen Mordtat von Hanau

Liebe GSVBW Mitglieder,
nachfolgend die Stellungnahme des BDS Präsidenten zur grausamen Mordtat von Hanau. Hier werden klare Worte gesagt….

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Stellungnahme des Bundes Deutscher Sportschützen 1975 e.V. zur abscheulichen Mordtat von Hanau

  1. Der Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. (BDS) verurteilt die zutiefst verabscheuungs-würdige Tat des 19. Februar 2020 in Hanau auf das Schärfste. Unsere Anteilnahme gilt allen Angehörigen der Opfer. Fassungslos sehen wir das verursachte Leid. Der BDS ist ein weltoffener Schießsportverband mit fast 90.000 Mitgliedern. Davon viele mit Migrationshintergrund. Als weltanschaulich, politisch und religiös neutraler Verband ist jeder rechtstreue Sportschütze im BDS willkommen. Rassisten, Verschwörungstheoretiker und alle die nicht fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen haben hingegen bei uns keinen Platz.
  2. Dass furchtbare Ereignisse Prüfungen des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs auslösen ist nachvollziehbar, ja richtig. Aber die im BDS zusammengeschlossenen gesetzestreuen Sportler müssen beklagen, von manchen für einen Mörder, der nicht einmal Verbands-mitglied war, in Mithaftung genommen zu werden. Auch können sie nicht still bleiben, wenn sofort reflexhaft erneute Verschärfungen des Waffenrechts zu ihren Lasten gefordert werden. Dies allzu oft in Unkenntnis oder bewusster Außerachtlassung bereits bestehender gesetzlicher Regelungen und staatlicher Handlungsmöglichkeiten:
  3. In § 6 Abs. 1 des Waffengesetzes ist zum Waffenbesitz längst geregelt: „Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie… (Nr. 2) abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind…“. Die Waffenbehörde kann in Verdachtsfällen bereits jetzt psychologische Begutachtungen anordnen. Auch wurden erst kürzlich die Befugnisse der Verfassungsschutzämter in Waffensachen erweitert, um etwaige Verfassungsfeinde mit legalen Waffen aufzuspüren. Handlungsmöglichkeiten der Behörden bestehen bereits umfänglich. Diese müssen aber auch genutzt werden.
  4. Leider war dies beim Mörder von Hanau nicht der Fall. Spätestens seine nach Medien-berichten und der Stellungnahme des Generalbundesanwalts in Form einer Strafanzeige im November 2019 offen zu Tage getretene wahnhaft geisteskranke Weltsicht hätte unverzügliche behördliche Ermittlungen auslösen müssen. Der Täter hätte rechtzeitig vor der Tat entwaffnet werden können und müssen. Es ist müßig, über routinemäßige Psychotests für hunderttausende Waffenbesitzer zu reden, wenn bei offenkundig Geisteskranken nicht vorgegangen wird. Es ist müßig, über neue Überwachungsmethoden zu sprechen, wenn die offen zugängliche Internetseite des Täters nicht in Augenschein genommen wurde und seine eigene Äußerung gegenüber einer staatlichen Stelle niemanden alarmiert hat. Und es ist müßig, immer mehr Daten ansammeln zu wollen, wenn anscheinend bereits vorhandene nicht schnell und konsequent für die innere Sicherheit genutzt werden.
  5. Deutschland hat ein strenges Waffenrecht. Mit erheblichem Aufwand wurde ein Nationales Waffenregister (NWR) aufgebaut, in dem alle privaten legalen Waffenbesitzer, alle Erlaubnisse und alle Waffen einzeln erfasst sind. Wie alle Gerichte und Strafverfolgungs-behörden hat auch die Generalbundesanwaltschaft darauf leichten Zugriff, sei es direkt oder in Zusammenarbeit mit anderen Behörden des Bundes und der Länder. Bei Vorliegen des Verdachts auf eine Geisteskrankheit ist mehr als naheliegend, zu prüfen, ob diese Person im Besitz von Schusswaffen ist. Die Waffenbehörde kann dann kurzfristig, erst recht bei Gefahr im Verzug, die Waffen zumindest einstweilen sicherstellen und mittelfristig waffenrechtlich Erlaubnisse entziehen oder andere rechtliche Maßnahmen umsetzen.
  6. Das geltende Waffenrecht hätte bei konsequenter Handlung der entsprechenden staatlichen Stellen dem Mörder die Möglichkeit genommen, mit legal besessenen Waffen die Tat zu verüben. Es ist tragisch, dass dies nicht geschehen ist. Der BDS mahnt dringend an, Vollzugsdefizite abzustellen, damit sich die schlimmen Ereignisse dieser Woche nie mehr wiederholen können.

Friedrich Gepperth
– Präsident –

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Diesen Aussagen gibt es nichts mehr hinzu zufügen. Im Moment wird in den Medien (und von bestimmten Politikern) wieder mal versucht, den Sportschützen und Sportschützinnen die Versäumnisse anderer anzulasten. Es ist genug damit….

Euer GSVBW Präsident, Helmut Glaser

Wettbewerbe Trap und Skeet + Trainingsmöglichkeiten 2020

Auch 2020 veranstaltet der Landesverband wieder drei Wettbewerbe in den Trap und Skeet Disziplinen in Osterburken. Beginn ist am

  • 18. April 2020 mit dem Side by Side Cup: 2020 – Ausschreibung Side by Side Cup
  • dann geht es weiter am 30.Mai und 6. Juni mit der Landesmeisterschaft  Trap und Skeet
    (Ausschreibung folgt)
  • und den Abschluss bildet das BDS Masters am 8. August (Ausschreibung folgt).
  • Ausserdem besteht an folgenden Terminen die Trainingsmöglichkeit:
    21. März
    18. April (nachmittags)
    16. Mai
    04. Juli
    29. August
    12. September
    10. Oktober
    Bei Interesse bitte mit Siegfried Rösler rechtzeitig vorher Kontakt aufnehmen
    roesler.siegfried[at]t-online.de

Ich wünsche allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen viel Erfolg und Spaß bei den Wettkämpfen und beim Training

euer Helmut Glaser

 

Landesdelegiertentag 2019 – Einladung

Liebe Mitglieder,
der diesjährige Landesdelegiertentag findet am 21. September, um 14.00 Uhr, in der SKV Halle in 74379 Ingersheim statt. Hier die Einladung und vorläufige Tagesordnung:
2019 – Einladung Landesdelegiertentag

Um die Halle entsprechend bestuhlen zu können und die entsprechende Anzahl an Getränken bereit stellen zu können, bitten wir unbedingt, die Teilnahme mit diesem Formular bis zum 8.9. anzumelden:
2019 – Anmeldung Landesdelegiertentag

Viele Grüße,
euer Helmut Glaser

BDS Masters am 10. August in Osterburken

Am 10. August findet in Osterburken das “BDS Masters” statt. Das “Masters” besteht aus

  • 2 Durchgänge à 15 Wurfscheiben TRAP
  • 2 Durchgänge à 15 Wurfscheiben SKEET
  • 2 Durchgänge à 15 Wurfscheiben Vorderschaft-Repetierer SKEET
  • 2 Durchgänge à 15 Wurfscheiben Wurfscheiben Voderschaft Repetierer TRAP

Details finden sich in der Ausschreibung: Ausschreibung Masters 2019
Bitte das Formular möglichst online ausfüllen und dann ausdrucken.

Gleichzeitig bietet das “Masters” eine gute Trainingsmöglichkeit für die Teilnehmer an der DM Trap und Skeet im August in Suhl. Aber auch für andere Wurfscheiben-Schützen und -Schützinnen ist das Masters eine ideale Gelegenheit Wurfscheiben zu schießen…

Ausschreibung Landesmeisterschaft Standardwettbewerbe 2019 – Hinweis zu den Startkarten

Die Landesmeisterschaft 2019 in den Standardwettbewerben findet vom 20. Juni bis zum 22.  Juni in Philippsburg statt. Nachfolgend die ersten Informationen:

  • Ausschreibung der Landesmeisterschaft
    2019 – Ausschreibung Landesmeisterschaft (vorl.)
  • Hinweise zum Meldetool (Reservierung der Startzeiten)
    2019 – Hinweise zum Meldetool
  • Limtliste
    2019 – Limitliste
  • Übersicht der qualifizierten Starter/innen
    2019 – Starterliste
  • Hinweis zu Sporthandbuch L 2.08.1 – Ausnahme vom Anschlag „liegend freihändig“ beim Langwaffen-Schießen:
    Nach der Festlegung eines Starttermins ist dies dem jeweiligen Sportleiter per Email mitzuteilen (50 m = „sportleiter50m(at)gsvbw.de“; 100 m = „langwaffen.wb(at)gsvbw.de“). Dabei bitte Mitgliedsnummer, Disziplin/-nummer, Startdatum und -zeit mitteilen.

Das Tool für die Reservierung der Startzeiten ist ab Mittwoch, 22. Mai 2019, 10.30 Uhr, „geöffnet“ – bis zum 6. Juni 2019, 23.59 Uhr. Erfahrungsgemäß sind die bevorzugten Startzeiten sehr schnell belegt. Daher reservieren Sie bitte rechtzeitig Ihre „Wunschzeit“.
Um Ihre Startzeit zu reservieren, benötigen Sie einen Account im Tool. Die Zugangsdaten sind die selben Daten, wie bei der Bezirksmeisterschaft.

Rückfragen bezüglich Starts, Limits usw. bitte NUR an den jeweiligen Sportleiter (s. Ausschreibung). Da diese berufstätig sind, empfielt sich ein Kontakt per Email. Bitte keine Anfragen an „webservices“ oder an die Geschäftsstelle bzw. den Präsidenten.

Wir wünschen allen LM Teilnehmerinnen und Teilnehmern viel Erfolg
euer LM Organisations-Team

 

Hinweis: Diese Seite wird ständig aktualisiert

Hinweis zu der Abholung der Startkarten:

Im „hinteren Container“ sind nur die Startkarten für
– die 50 m Disziplinen
– alle Fallscheiben
– Flinte Speed
– Mehrdistanz Büchse
erhältlich.
Alle anderen Startkarten (einschl. der Starts im Schützenhaus) werden im „vorderen Container(nach der Einfahrt)  ausgegeben.

 

Landesmeisterschaft IPSC Shotgun und Rifle (KW Kaliber)

Hier die Ausschreibungen und Hinweise zur Anmeldung zur LM IPSC Shotgun und LM IPSC Büchse (auf KW Kaliber begrenzt) am 11. (Shotgun) und 12. Mai (Büchse) in Philippsburg.

2019 – LM IPSC Flinte Aussschreibung

2019 – LM IPSC Büchse Aussschreibung

Bitte beachten, dass für die Teilnahme ein IPSC Sicherheits- und Regeltest „Langwaffe“ Voraussetzung ist.

Die Anmeldung bitte unter diesen Links:

LM IPSC Shotgun

LM IPSC Rifle

Wir wünschen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern viel Erfolg,
DVC
Michale Faber